Unsinnige "Spar"-Massnahme gegen Behinderte und Betagte
- ShortId
-
11.5176
- Id
-
20115176
- Updated
-
23.07.2024 19:06
- Language
-
de
- Title
-
Unsinnige "Spar"-Massnahme gegen Behinderte und Betagte
- AdditionalIndexing
-
48;öffentlicher Verkehr;Sparmassnahme;Behinderte/r
- 1
-
- L04K01040201, Behinderte/r
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- L04K11080108, Sparmassnahme
- Texts
-
- <p>Die Massnahme "Priorisierungen bei den Investitionen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz" ist Bestandteil der Aufgabenüberprüfung. Der Bundesrat hat mit seinem Bericht zur Aufgabenüberprüfung vom 14. April 2010 beziehungsweise mit Entscheid vom 1. September 2010 beschlossen, diese Massnahme weiterzuführen. Wie von der Fragestellerin korrekt beschrieben, soll die Frist zur Erfüllung des Auftrags des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr um 15 Jahre von 2023 auf 2038 hinausgeschoben werden. Mit dieser Massnahme können jährlich rund 10 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan eingespart werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde eine Vielzahl von Massnahmen zur Realisierung des barrierefreien Zugangs umgesetzt: Perronerhöhungen, Niederflureinstiege, Markierungen für Mobilitätsbehinderte, Rampen und vieles mehr. Damit hat sich der Zugang nicht nur für Mobilitätsbehinderte, sondern auch für ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen spürbar verbessert. Dennoch sind die Arbeiten natürlich noch nicht abgeschlossen. Wird diese Massnahme der Aufgabenüberprüfung umgesetzt, würden die Anpassungen an Infrastruktur und Rollmaterial vermehrt im Rahmen ohnehin fälliger Investitionen - z. B. Bestellung von neuen Zügen, Bahnhofsumbauten - erfolgen müssen. Das federführende UVEK ist derzeit an den Vorarbeiten für eine Vernehmlassungsvorlage. In diesem Rahmen prüft es auch Alternativen zur Umsetzung des Auftrags aus der Aufgabenüberprüfung. Sollte der Bundesrat beschliessen, diese Sparmassnahme umzusetzen, wird das Parlament darüber befinden müssen, da die gesetzliche Frist in den Artikeln 22 und 23 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen festgelegt ist. </p>
- <p>Der Bundesrat will die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 verlängern! Damit soll die ÖV-Finanzhilfe aus dem Zahlungsrahmen des BehiG von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden.</p><p>1. Weshalb soll mit dieser unsinnigen Sparmassnahme Integration wie Eingliederung statt Rente oder selbstbestimmtes Leben im Alter zunichtegemacht werden?</p><p>2. Wieso auch Familien mit Kinderwagen und Touristinnen und Touristen mit Gepäck abschrecken?</p>
- Unsinnige "Spar"-Massnahme gegen Behinderte und Betagte
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Massnahme "Priorisierungen bei den Investitionen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz" ist Bestandteil der Aufgabenüberprüfung. Der Bundesrat hat mit seinem Bericht zur Aufgabenüberprüfung vom 14. April 2010 beziehungsweise mit Entscheid vom 1. September 2010 beschlossen, diese Massnahme weiterzuführen. Wie von der Fragestellerin korrekt beschrieben, soll die Frist zur Erfüllung des Auftrags des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Verkehr um 15 Jahre von 2023 auf 2038 hinausgeschoben werden. Mit dieser Massnahme können jährlich rund 10 Millionen Franken gegenüber dem Finanzplan eingespart werden. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde eine Vielzahl von Massnahmen zur Realisierung des barrierefreien Zugangs umgesetzt: Perronerhöhungen, Niederflureinstiege, Markierungen für Mobilitätsbehinderte, Rampen und vieles mehr. Damit hat sich der Zugang nicht nur für Mobilitätsbehinderte, sondern auch für ältere Menschen und Familien mit Kinderwagen spürbar verbessert. Dennoch sind die Arbeiten natürlich noch nicht abgeschlossen. Wird diese Massnahme der Aufgabenüberprüfung umgesetzt, würden die Anpassungen an Infrastruktur und Rollmaterial vermehrt im Rahmen ohnehin fälliger Investitionen - z. B. Bestellung von neuen Zügen, Bahnhofsumbauten - erfolgen müssen. Das federführende UVEK ist derzeit an den Vorarbeiten für eine Vernehmlassungsvorlage. In diesem Rahmen prüft es auch Alternativen zur Umsetzung des Auftrags aus der Aufgabenüberprüfung. Sollte der Bundesrat beschliessen, diese Sparmassnahme umzusetzen, wird das Parlament darüber befinden müssen, da die gesetzliche Frist in den Artikeln 22 und 23 des Bundesgesetzes über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen festgelegt ist. </p>
- <p>Der Bundesrat will die Frist zur Anpassung von Bauten, Anlagen und Fahrzeugen des ÖV an die Bedürfnisse von behinderten Personen um 15 Jahre bis 2038 verlängern! Damit soll die ÖV-Finanzhilfe aus dem Zahlungsrahmen des BehiG von 15 auf 5 Millionen Franken pro Jahr gekürzt werden.</p><p>1. Weshalb soll mit dieser unsinnigen Sparmassnahme Integration wie Eingliederung statt Rente oder selbstbestimmtes Leben im Alter zunichtegemacht werden?</p><p>2. Wieso auch Familien mit Kinderwagen und Touristinnen und Touristen mit Gepäck abschrecken?</p>
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