Strukturreform in der beruflichen Vorsorge

ShortId
11.5202
Id
20115202
Updated
14.11.2025 06:56
Language
de
Title
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
AdditionalIndexing
28;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Inkrafttreten des Gesetzes;BVG-Revision;Stiftung;Frist
1
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
  • L06K010401010206, BVG-Revision
  • L05K0503020802, Frist
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
  • L06K010401010205, Pensionskasse
  • L05K0703031001, Stiftung
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.</p><p>Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?</p>
  • Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.</p><p>Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?</p>
    • Strukturreform in der beruflichen Vorsorge

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