Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
- ShortId
-
11.5202
- Id
-
20115202
- Updated
-
14.11.2025 06:56
- Language
-
de
- Title
-
Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
- AdditionalIndexing
-
28;Pensionskasse;Berufliche Vorsorge;Inkrafttreten des Gesetzes;BVG-Revision;Stiftung;Frist
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L06K010401010206, BVG-Revision
- L05K0503020802, Frist
- L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
- L06K010401010205, Pensionskasse
- L05K0703031001, Stiftung
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.</p><p>Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?</p>
- Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
- <p>Die wichtigsten Bestimmungen der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge sollen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Die Mehrheit der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen kann, insbesondere in Anbetracht der parlamentarischen Verfahren, innerhalb dieser Frist keine Stiftungen gründen, die vollständig vom Versichertenkollektiv unabhängig sind.</p><p>Kann der Bundesrat diese Frist nicht überdenken, damit die öffentlichen Pensionskassen ausreichend Zeit haben, den neuen Bestimmungen nachzukommen?</p>
- Strukturreform in der beruflichen Vorsorge
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