Ausweitung der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a

ShortId
11.5215
Id
20115215
Updated
23.07.2024 19:14
Language
de
Title
Ausweitung der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a
AdditionalIndexing
28;IV-Rente;sechste IV-Revision;psychische Krankheit
1
  • L06K010401030401, sechste IV-Revision
  • L05K0104010303, IV-Rente
  • L04K01050107, psychische Krankheit
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
  • <p>Bundesrat Burkhalter hatte während der Debatte mehrfach versichert, dass schwere psychische Krankheiten von der Schlussbestimmung nicht betroffen seien.</p><p>Am 28. März 2011 hat das Verwaltungsgericht Bern im Fall eines psychisch kranken Mannes beschlossen, eine generalisierte Angststörung sei denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen wie eine somatoforme Schmerzstörung.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, seine damaligen Versprechungen einzuhalten und für deren Umsetzung zu sorgen?</p>
  • Ausweitung der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.</p>
    • <p>Bundesrat Burkhalter hatte während der Debatte mehrfach versichert, dass schwere psychische Krankheiten von der Schlussbestimmung nicht betroffen seien.</p><p>Am 28. März 2011 hat das Verwaltungsgericht Bern im Fall eines psychisch kranken Mannes beschlossen, eine generalisierte Angststörung sei denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen wie eine somatoforme Schmerzstörung.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, seine damaligen Versprechungen einzuhalten und für deren Umsetzung zu sorgen?</p>
    • Ausweitung der Schlussbestimmung der IV-Revision 6a

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