Nichtbefolgung eines Parlamentsbeschlusses
- ShortId
-
11.5246
- Id
-
20115246
- Updated
-
23.07.2024 18:59
- Language
-
de
- Title
-
Nichtbefolgung eines Parlamentsbeschlusses
- AdditionalIndexing
-
55;Tierernährung;Schwein;Abfallaufbereitung;Abfall;menschliche Ernährung;Beziehung Legislative-Exekutive
- 1
-
- L04K01050607, menschliche Ernährung
- L03K060101, Abfall
- L04K14010104, Tierernährung
- L05K1401080104, Schwein
- L04K06010201, Abfallaufbereitung
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- Texts
-
- <p>Die Motion Scherer 06.3270 beauftragt den Bundesrat, eine Weiterführung der sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt eine sinnvolle Verwertung von Speiseabfällen und Lebensmittelnebenprodukten. Deshalb hat er 2006 die Annahme der Motion beantragt. Gleichzeitig hat er in seiner Antwort zur Motion festgehalten, dass sich ein Festhalten an der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine nicht rechtfertigen lässt, wenn dadurch ein Verlust der Gleichwertigkeit der Tierseuchenbestimmungen mit denjenigen der Europäischen Union droht und dadurch die erzielten Erleichterungen für den Handel zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gefährdet würden.</p><p>In der EU ist die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen seit 2002 verboten. Die Schweiz konnte dazu eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011 aushandeln. Da die Übergangsfrist ausläuft, gilt mit der revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten per 1. Juli 2011 für Küchen- und Speiseabfälle auch in der Schweiz ein Verfütterungsverbot. Der Bundesrat erachtet die Vergärung der Küchen- und Speiseabfälle in Biogasanlagen, wobei Strom und Wärme gewonnen werden können, als sinnvolle Verwertung und setzt sich somit nicht über den Parlamentsbeschluss hinweg. Die Verfütterung von unproblematischen Abfällen aus der Lebensmittelproduktion ist weiterhin möglich.</p>
- <p>Mit Überweisung der Motion Scherer 06.3270 hat der Nationalrat die Weiterverfütterung von Speiseresten an Nutztiere mit nur einer Gegenstimme beschlossen, der Ständerat anschliessend ebenfalls.</p><p>Danach hat der Bundesrat mit dem Bundesamt für Veterinärwesen beschlossen, per 1. Juli 2011 die Verfütterung von Speiseresten zu verbieten.</p><p>- Wie begründet der Bundesrat die Nichtbefolgung einer von beiden Räten praktisch einstimmig überwiesenen Motion?</p><p>- Ist er befugt, das von der Verwaltung durchgesetzte Fütterungsverbot per 1. Juli 2011 gegen die Beschlüsse des Parlamentes hinweg in Kraft zu setzen?</p>
- Nichtbefolgung eines Parlamentsbeschlusses
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion Scherer 06.3270 beauftragt den Bundesrat, eine Weiterführung der sinnvollen Verwertung von Speiseresten und Lebensmittelnebenprodukten in der Schweiz zu ermöglichen. Der Bundesrat unterstützt eine sinnvolle Verwertung von Speiseabfällen und Lebensmittelnebenprodukten. Deshalb hat er 2006 die Annahme der Motion beantragt. Gleichzeitig hat er in seiner Antwort zur Motion festgehalten, dass sich ein Festhalten an der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen an Schweine nicht rechtfertigen lässt, wenn dadurch ein Verlust der Gleichwertigkeit der Tierseuchenbestimmungen mit denjenigen der Europäischen Union droht und dadurch die erzielten Erleichterungen für den Handel zwischen der Schweiz und der Europäischen Union gefährdet würden.</p><p>In der EU ist die Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen seit 2002 verboten. Die Schweiz konnte dazu eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2011 aushandeln. Da die Übergangsfrist ausläuft, gilt mit der revidierten Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten per 1. Juli 2011 für Küchen- und Speiseabfälle auch in der Schweiz ein Verfütterungsverbot. Der Bundesrat erachtet die Vergärung der Küchen- und Speiseabfälle in Biogasanlagen, wobei Strom und Wärme gewonnen werden können, als sinnvolle Verwertung und setzt sich somit nicht über den Parlamentsbeschluss hinweg. Die Verfütterung von unproblematischen Abfällen aus der Lebensmittelproduktion ist weiterhin möglich.</p>
- <p>Mit Überweisung der Motion Scherer 06.3270 hat der Nationalrat die Weiterverfütterung von Speiseresten an Nutztiere mit nur einer Gegenstimme beschlossen, der Ständerat anschliessend ebenfalls.</p><p>Danach hat der Bundesrat mit dem Bundesamt für Veterinärwesen beschlossen, per 1. Juli 2011 die Verfütterung von Speiseresten zu verbieten.</p><p>- Wie begründet der Bundesrat die Nichtbefolgung einer von beiden Räten praktisch einstimmig überwiesenen Motion?</p><p>- Ist er befugt, das von der Verwaltung durchgesetzte Fütterungsverbot per 1. Juli 2011 gegen die Beschlüsse des Parlamentes hinweg in Kraft zu setzen?</p>
- Nichtbefolgung eines Parlamentsbeschlusses
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