Fahrberechtigung für elektrische Personentransporter bis 20 Kilometer pro Stunde

ShortId
11.5252
Id
20115252
Updated
23.07.2024 19:01
Language
de
Title
Fahrberechtigung für elektrische Personentransporter bis 20 Kilometer pro Stunde
AdditionalIndexing
48;Verkehrssicherheit;Zulassung des Fahrzeugs;Elektrofahrzeug;Strassenverkehrsordnung
1
  • L05K1803010102, Elektrofahrzeug
  • L04K18020406, Strassenverkehrsordnung
  • L04K18020307, Zulassung des Fahrzeugs
  • L04K18020203, Verkehrssicherheit
Texts
  • <p>Zur Fahrzeugeinteilung: vgl. Frage Hutter Markus 11.5251, "Zeitgemässe Kategorisierung neuer moderner Elektrofahrzeuge".</p><p>Die Führerausweiskategorien basieren auf der Einteilung der Fahrzeuge in Fahrzeugkategorien. Zunehmend kommen allerdings Fahrzeuge auf den Markt, die zwar eindeutig in eine Fahrzeugkategorie eingeteilt werden können, für die die entsprechende Führerausweiskategorie indessen zu anforderungsreich ist.</p><p>Aus diesem Grund bereitet das Bundesamt für Strassen (Astra) eine Weisung vor, wonach mehrspurige Kleinmotorräder mit elektrischem Antrieb (wie z. B. Stehroller oder dreirädrige Rikscha-Taxis) und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern auch mit der Kategorie B (Personenwagen) oder der Kategorie F (Motorfahrzeuge bis 45 Stundenkilometer, ausgenommen Motorräder) gefahren werden dürfen. Eine Zulassung dieser mehrspurigen Kleinmotorräder als Velo bzw. E-Bike steht namentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit aber nicht zur Diskussion. Diese mehrspurigen Fahrzeuge haben mehr Motorleistung und ein viel höheres Gesamtgewicht als E-Bikes und sollen deshalb nicht von Personen gefahren werden dürfen, die noch nie eine Führerprüfung bestanden haben.</p>
  • <p>Elektrisch betriebene Personentransporter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometer werden vom Gefährdungspotenzial geringer als ein Velo oder E-Bike eingeschätzt, benötigen jedoch eine Fahrberechtigung für Kleinmotorräder.</p><p>Wieso werden diese langsam fahrenden Geräte nicht als Velo bzw. E-Bike zugelassen?</p>
  • Fahrberechtigung für elektrische Personentransporter bis 20 Kilometer pro Stunde
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Fahrzeugeinteilung: vgl. Frage Hutter Markus 11.5251, "Zeitgemässe Kategorisierung neuer moderner Elektrofahrzeuge".</p><p>Die Führerausweiskategorien basieren auf der Einteilung der Fahrzeuge in Fahrzeugkategorien. Zunehmend kommen allerdings Fahrzeuge auf den Markt, die zwar eindeutig in eine Fahrzeugkategorie eingeteilt werden können, für die die entsprechende Führerausweiskategorie indessen zu anforderungsreich ist.</p><p>Aus diesem Grund bereitet das Bundesamt für Strassen (Astra) eine Weisung vor, wonach mehrspurige Kleinmotorräder mit elektrischem Antrieb (wie z. B. Stehroller oder dreirädrige Rikscha-Taxis) und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern auch mit der Kategorie B (Personenwagen) oder der Kategorie F (Motorfahrzeuge bis 45 Stundenkilometer, ausgenommen Motorräder) gefahren werden dürfen. Eine Zulassung dieser mehrspurigen Kleinmotorräder als Velo bzw. E-Bike steht namentlich aus Gründen der Verkehrssicherheit aber nicht zur Diskussion. Diese mehrspurigen Fahrzeuge haben mehr Motorleistung und ein viel höheres Gesamtgewicht als E-Bikes und sollen deshalb nicht von Personen gefahren werden dürfen, die noch nie eine Führerprüfung bestanden haben.</p>
    • <p>Elektrisch betriebene Personentransporter mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometer werden vom Gefährdungspotenzial geringer als ein Velo oder E-Bike eingeschätzt, benötigen jedoch eine Fahrberechtigung für Kleinmotorräder.</p><p>Wieso werden diese langsam fahrenden Geräte nicht als Velo bzw. E-Bike zugelassen?</p>
    • Fahrberechtigung für elektrische Personentransporter bis 20 Kilometer pro Stunde

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