Zustimmung des Bundesrates zur Aufhebung der Immunität für Privatdelikte

ShortId
11.5256
Id
20115256
Updated
23.07.2024 19:27
Language
de
Title
Zustimmung des Bundesrates zur Aufhebung der Immunität für Privatdelikte
AdditionalIndexing
04;Strafverfahren;Immunität;Regierungsmitglied;Statistik
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L06K080701010105, Immunität
  • L04K05040402, Strafverfahren
  • L03K020218, Statistik
Texts
  • <p>Zurzeit beraten Nationalrat und Ständerat, ob Artikel 61a RVOG, welcher vorsieht, dass gegen u. a. die Mitglieder des Bundesrates wegen Verbrechen und Vergehen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen, ein Strafverfahren nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung oder derjenigen des Bundesrates eingeleitet werden kann, ersatzlos aufgehoben werden soll.</p><p>Wie oft musste ein Bundesrat bzw. der Bundesrat seit dem Bestehen dieser Immunitätsregel seine Zustimmung erteilen?</p>
  • Zustimmung des Bundesrates zur Aufhebung der Immunität für Privatdelikte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zurzeit beraten Nationalrat und Ständerat, ob Artikel 61a RVOG, welcher vorsieht, dass gegen u. a. die Mitglieder des Bundesrates wegen Verbrechen und Vergehen, die nicht in Zusammenhang mit ihrer amtlichen Stellung oder Tätigkeit stehen, ein Strafverfahren nur mit ihrer schriftlichen Zustimmung oder derjenigen des Bundesrates eingeleitet werden kann, ersatzlos aufgehoben werden soll.</p><p>Wie oft musste ein Bundesrat bzw. der Bundesrat seit dem Bestehen dieser Immunitätsregel seine Zustimmung erteilen?</p>
    • Zustimmung des Bundesrates zur Aufhebung der Immunität für Privatdelikte

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