Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 betreffend Fruchtfolgefläche

ShortId
11.5326
Id
20115326
Updated
23.07.2024 18:58
Language
de
Title
Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 betreffend Fruchtfolgefläche
AdditionalIndexing
55;2846;Fruchtfolgefläche;Agrarproduktionspolitik;landwirtschaftliche Betriebsfläche;Sachplan;Landwirtschaftszone;Vollzug von Beschlüssen;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Erhaltung der Landwirtschaft
1
  • L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
  • L06K140103020601, Erhaltung der Landwirtschaft
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L05K0102040102, Landwirtschaftszone
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
  • L05K1401050302, landwirtschaftliche Betriebsfläche
  • L04K01020412, Sachplan
Texts
  • <p>Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation 11.3046 war der Bundesrat mit der Thematik noch nicht befasst. Er wird sich inhaltlich erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des kantonalen Richtplans mit dieser Thematik befassen. Hingegen trifft es zu, dass am 11. Mai dem Kanton Zürich der Vorprüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung zugestellt wurde. Gemäss diesem Vorprüfungsbericht zum Richtplan des Kantons Zürich, der sich derzeit in Gesamtüberprüfung befindet, können Flächen der Fruchtbarkeitsstufe 6 aus rein fachlicher Sicht dem Sachplan Fruchtfolgeflächen zugeteilt werden.</p>
  • <p>In den Medien habe ich mit Erstaunen gelesen, das Bundesamt für Raumentwicklung habe dem Kanton Zürich die Bewilligung erteilt, ausgedehnte Flächen der Fruchtbarkeitsstufe 6 als Fruchtfolgeflächen auszuweisen. In der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 steht davon nichts. Im Gegenteil, es heisst, der Bund prüfe zurzeit noch die Unterlagen und Angaben des Kantons Zürich. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Was stimmt nun?</p>
  • Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 betreffend Fruchtfolgefläche
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zum Zeitpunkt der Beantwortung der Interpellation 11.3046 war der Bundesrat mit der Thematik noch nicht befasst. Er wird sich inhaltlich erst im Rahmen des Genehmigungsverfahrens des kantonalen Richtplans mit dieser Thematik befassen. Hingegen trifft es zu, dass am 11. Mai dem Kanton Zürich der Vorprüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung zugestellt wurde. Gemäss diesem Vorprüfungsbericht zum Richtplan des Kantons Zürich, der sich derzeit in Gesamtüberprüfung befindet, können Flächen der Fruchtbarkeitsstufe 6 aus rein fachlicher Sicht dem Sachplan Fruchtfolgeflächen zugeteilt werden.</p>
    • <p>In den Medien habe ich mit Erstaunen gelesen, das Bundesamt für Raumentwicklung habe dem Kanton Zürich die Bewilligung erteilt, ausgedehnte Flächen der Fruchtbarkeitsstufe 6 als Fruchtfolgeflächen auszuweisen. In der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 steht davon nichts. Im Gegenteil, es heisst, der Bund prüfe zurzeit noch die Unterlagen und Angaben des Kantons Zürich. Diese Prüfung sei noch nicht abgeschlossen. Was stimmt nun?</p>
    • Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 11.3046 betreffend Fruchtfolgefläche

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