Familiennachzug für Deserteure aus Eritrea auf Kosten der Steuerzahler?

ShortId
11.5332
Id
20115332
Updated
28.07.2023 08:49
Language
de
Title
Familiennachzug für Deserteure aus Eritrea auf Kosten der Steuerzahler?
AdditionalIndexing
2811;Familiennachzug;Asylbewerber/in;Spesen;Eritrea
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L04K01080304, Familiennachzug
  • L05K0702010107, Spesen
  • L04K03040404, Eritrea
Texts
  • <p>Asylbewerber, also Personen mit hängigem Asylverfahren, haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Hingegen entspricht es den Tatsachen, dass anerkannte Flüchtlinge, denen in der Schweiz Asyl gewährt wurde, gemäss unserem Asylgesetz grundsätzlich den Anspruch haben, ihre nahen Familienangehörigen nachzuziehen, also Ehegatten und minderjährige Kinder.</p><p>Grundsätzlich werden die Flugkosten von den betroffenen Personen selbst übernommen. Der Bund kann jedoch die Reisekosten übernehmen, wenn die einreisende Person über keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten verfügt. Dieses Vorgehen entspricht der schweizerischen Gesetzgebung.</p>
  • <p>Die Tatsache, dass eritreische Militärdienstverweigerer und Deserteure in der Schweiz als politisch Verfolgte gelten, führt dazu, dass die Zahl von Asylbewerbern aus Eritrea laufend zunimmt.</p><p>- Entspricht es den Tatsachen, dass bei solchen Asylbewerbern teilweise Familienangehörige vom Familiennachzug profitieren und in die Schweiz geflogen werden?</p><p>- Wenn ja, wer übernimmt die Flugkosten?</p><p>- Wie wird verhindert, dass dieses inakzeptable Vorgehen inskünftig nicht zu einer Flut von neuen Anträgen führt?</p>
  • Familiennachzug für Deserteure aus Eritrea auf Kosten der Steuerzahler?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Asylbewerber, also Personen mit hängigem Asylverfahren, haben keinen Anspruch auf Familiennachzug. Hingegen entspricht es den Tatsachen, dass anerkannte Flüchtlinge, denen in der Schweiz Asyl gewährt wurde, gemäss unserem Asylgesetz grundsätzlich den Anspruch haben, ihre nahen Familienangehörigen nachzuziehen, also Ehegatten und minderjährige Kinder.</p><p>Grundsätzlich werden die Flugkosten von den betroffenen Personen selbst übernommen. Der Bund kann jedoch die Reisekosten übernehmen, wenn die einreisende Person über keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten verfügt. Dieses Vorgehen entspricht der schweizerischen Gesetzgebung.</p>
    • <p>Die Tatsache, dass eritreische Militärdienstverweigerer und Deserteure in der Schweiz als politisch Verfolgte gelten, führt dazu, dass die Zahl von Asylbewerbern aus Eritrea laufend zunimmt.</p><p>- Entspricht es den Tatsachen, dass bei solchen Asylbewerbern teilweise Familienangehörige vom Familiennachzug profitieren und in die Schweiz geflogen werden?</p><p>- Wenn ja, wer übernimmt die Flugkosten?</p><p>- Wie wird verhindert, dass dieses inakzeptable Vorgehen inskünftig nicht zu einer Flut von neuen Anträgen führt?</p>
    • Familiennachzug für Deserteure aus Eritrea auf Kosten der Steuerzahler?

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