Bestrafung sexueller Kontakte mit 16- bis 18-Jährigen

ShortId
11.5351
Id
20115351
Updated
28.07.2023 13:25
Language
de
Title
Bestrafung sexueller Kontakte mit 16- bis 18-Jährigen
AdditionalIndexing
12;Inkrafttreten des Gesetzes;Kind;Strafe;sexuelle Gewalt
1
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L05K0107010205, Kind
  • L03K050101, Strafe
  • L06K050301010204, Inkrafttreten des Gesetzes
Texts
  • <p>Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie enthält nicht nur Strafbestimmungen, sondern regelt auch die internationale Zusammenarbeit und verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer Reihe von präventiven Massnahmen. Im Mittelpunkt der erforderlichen Gesetzesrevision steht die Einführung der Strafbarkeit der Inanspruchnahme sexueller Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren gegen Entgelt.</p><p>Eine möglichst baldige Umsetzung und Ratifikation der Konvention und die damit verbundene Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes jugendlicher Prostituierter sind dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Vorlage dauert noch bis Ende November 2011. Die Botschaft soll anschliessend dem Parlament noch in der ersten Jahreshälfte 2012 unterbreitet werden; ein Inkrafttreten dürfte allenfalls noch 2012, jedenfalls aber 2013 realistisch erscheinen.</p>
  • <p>Eine in der Vernehmlassung befindliche Anpassung des Strafgesetzbuches will bezahlte sexuelle Kontakte mit 16- bis 18-jährigen Jugendlichen unter Strafe stellen. Eine Anpassung, die sich längst aufdrängt! Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die von der Schweiz bereits unterzeichnete Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch umzusetzen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine möglichst rasche Inkraftsetzung der Strafnorm nottut?</p><p>- Welchen Zeithorizont hält er für realistisch?</p>
  • Bestrafung sexueller Kontakte mit 16- bis 18-Jährigen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch will die ungestörte sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen umfassend schützen. Sie enthält nicht nur Strafbestimmungen, sondern regelt auch die internationale Zusammenarbeit und verpflichtet die Vertragsstaaten zu einer Reihe von präventiven Massnahmen. Im Mittelpunkt der erforderlichen Gesetzesrevision steht die Einführung der Strafbarkeit der Inanspruchnahme sexueller Dienste Unmündiger zwischen 16 und 18 Jahren gegen Entgelt.</p><p>Eine möglichst baldige Umsetzung und Ratifikation der Konvention und die damit verbundene Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes jugendlicher Prostituierter sind dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Die Vernehmlassung zur Umsetzung der Vorlage dauert noch bis Ende November 2011. Die Botschaft soll anschliessend dem Parlament noch in der ersten Jahreshälfte 2012 unterbreitet werden; ein Inkrafttreten dürfte allenfalls noch 2012, jedenfalls aber 2013 realistisch erscheinen.</p>
    • <p>Eine in der Vernehmlassung befindliche Anpassung des Strafgesetzbuches will bezahlte sexuelle Kontakte mit 16- bis 18-jährigen Jugendlichen unter Strafe stellen. Eine Anpassung, die sich längst aufdrängt! Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, um die von der Schweiz bereits unterzeichnete Europaratskonvention zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch umzusetzen.</p><p>- Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine möglichst rasche Inkraftsetzung der Strafnorm nottut?</p><p>- Welchen Zeithorizont hält er für realistisch?</p>
    • Bestrafung sexueller Kontakte mit 16- bis 18-Jährigen

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