Bundesratsrenten

ShortId
11.5360
Id
20115360
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Bundesratsrenten
AdditionalIndexing
04
1
  • L05K0806020301, Regierungsmitglied
  • L04K01040112, Rente
  • L05K0104011203, Ruhegehalt
Texts
  • <p>Ruhegehälter wurden 2010 an insgesamt 13 ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte entrichtet. Ausbezahlt wurde jeweils ein Ruhegehalt im Betrag von Fr. 219 934.20 im Jahr bzw. im Gesamtbetrag für alle Empfänger von Fr. 2 492 587.60. Diese Zahlungen erfolgten gemäss dem Bundesgesetz über die Besoldung und berufliche Vorsorge von Magistratspersonen sowie der Verordnung der Bundesversammlung über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen. Aus der Bundeskasse werden keine weiteren Vergütungen ausgerichtet. Das Generalabonnement erhalten die Magistratspersonen während ihrer Amtszeit und auch nachher von den SBB, nicht vom Bund.</p><p>Im vergangenen Jahr wurden gemäss vorerwähnter Rechtsgrundlagen an vier Witwen Hinterlassenenrenten im Gesamtbetrag von 527 844 Franken ausbezahlt.</p><p>Die Höhe der Ruhegehälter richtet sich, wie erwähnt, nach dem Bundesgesetz und der Verordnung vom 6. Oktober 1989 über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen. Die alt Bundesrätinnen und alt Bundesräte erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. In den letzten zehn Jahren entwickelten sich die Ruhegehälter teuerungsbedingt von Fr. 198 426.95 im Jahr 2001 auf Fr. 219 934.20 im Jahr 2010.</p><p>Das Parlament hat in den vorgenannten gesetzlichen Grundlagen die Voraussetzungen für den Bezug der Ruhegehälter umfassend geregelt. Insbesondere wird auch geregelt, welchen Einfluss ein zusätzliches Erwerbs- oder Ersatzeinkommen einer ehemaligen Magistratsperson auf das Ruhegehalt hat. Artikel 5 der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen regelt Folgendes: Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.</p><p>Der Bundesrat hält diese Regelung für angemessen, da sie durchaus vergleichbar mit Rentenzahlungen in der Privatwirtschaft ist. Verglichen mit Top-Positionen ist sie sogar unterdurchschnittlich, zumal ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte in dieselbe Situation versetzt werden wie alle Bürgerinnen und Bürger und von keinen Privilegien wie Chauffeur- oder Sekretariatsdiensten profitieren können.</p>
  • <p>- An wie viele ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte wurden im vergangenen Jahr welche Summen (inklusive aller Zusatzleistungen wie GA usw.) ausbezahlt?</p><p>- An wie viele Witwen und Witwer von alt Bundesräten wurden im vergangenen Jahr welche Summen ausbezahlt?</p><p>- Wie haben sich die Rentenzahlungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?</p><p>- Hält der Bundesrat diese Regelung noch für angemessen?</p>
  • Bundesratsrenten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ruhegehälter wurden 2010 an insgesamt 13 ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte entrichtet. Ausbezahlt wurde jeweils ein Ruhegehalt im Betrag von Fr. 219 934.20 im Jahr bzw. im Gesamtbetrag für alle Empfänger von Fr. 2 492 587.60. Diese Zahlungen erfolgten gemäss dem Bundesgesetz über die Besoldung und berufliche Vorsorge von Magistratspersonen sowie der Verordnung der Bundesversammlung über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen. Aus der Bundeskasse werden keine weiteren Vergütungen ausgerichtet. Das Generalabonnement erhalten die Magistratspersonen während ihrer Amtszeit und auch nachher von den SBB, nicht vom Bund.</p><p>Im vergangenen Jahr wurden gemäss vorerwähnter Rechtsgrundlagen an vier Witwen Hinterlassenenrenten im Gesamtbetrag von 527 844 Franken ausbezahlt.</p><p>Die Höhe der Ruhegehälter richtet sich, wie erwähnt, nach dem Bundesgesetz und der Verordnung vom 6. Oktober 1989 über die Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen. Die alt Bundesrätinnen und alt Bundesräte erhalten nach dem Ausscheiden aus dem Amt ein Ruhegehalt in der Höhe der halben Besoldung einer amtierenden Magistratsperson. In den letzten zehn Jahren entwickelten sich die Ruhegehälter teuerungsbedingt von Fr. 198 426.95 im Jahr 2001 auf Fr. 219 934.20 im Jahr 2010.</p><p>Das Parlament hat in den vorgenannten gesetzlichen Grundlagen die Voraussetzungen für den Bezug der Ruhegehälter umfassend geregelt. Insbesondere wird auch geregelt, welchen Einfluss ein zusätzliches Erwerbs- oder Ersatzeinkommen einer ehemaligen Magistratsperson auf das Ruhegehalt hat. Artikel 5 der Verordnung der Bundesversammlung über Besoldung und berufliche Vorsorge der Magistratspersonen regelt Folgendes: Solange eine ehemalige Magistratsperson ein Erwerbs- oder Ersatzeinkommen erzielt, das zusammen mit dem Ruhegehalt die Jahresbesoldung einer amtierenden Magistratsperson übersteigt, wird das Ruhegehalt um den Mehrbetrag gekürzt.</p><p>Der Bundesrat hält diese Regelung für angemessen, da sie durchaus vergleichbar mit Rentenzahlungen in der Privatwirtschaft ist. Verglichen mit Top-Positionen ist sie sogar unterdurchschnittlich, zumal ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte in dieselbe Situation versetzt werden wie alle Bürgerinnen und Bürger und von keinen Privilegien wie Chauffeur- oder Sekretariatsdiensten profitieren können.</p>
    • <p>- An wie viele ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte wurden im vergangenen Jahr welche Summen (inklusive aller Zusatzleistungen wie GA usw.) ausbezahlt?</p><p>- An wie viele Witwen und Witwer von alt Bundesräten wurden im vergangenen Jahr welche Summen ausbezahlt?</p><p>- Wie haben sich die Rentenzahlungen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?</p><p>- Hält der Bundesrat diese Regelung noch für angemessen?</p>
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