Pokerspiel und Gegenvorschlag Geldspiel-Initiative
- ShortId
-
11.5361
- Id
-
20115361
- Updated
-
28.07.2023 08:13
- Language
-
de
- Title
-
Pokerspiel und Gegenvorschlag Geldspiel-Initiative
- AdditionalIndexing
-
28;Glücksspiel;Spiel
- 1
-
- L04K01010106, Spiel
- L05K0101010601, Glücksspiel
- Texts
-
- <p>Gemäss Absatz 5 des Gegenentwurfes zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" haben Bund und Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen. Sie sind gehalten, durch Gesetzgebung und Aufsichtsmassnahmen einen angemessenen Schutz sicherzustellen und dabei die unterschiedlichen Merkmale der Spiele sowie die Art und den Ort des Spielangebots zu berücksichtigen. Der Gegenentwurf wird dem Gesetzgeber erlauben, klare Regelungen in Bezug auf das Pokerspiel zu erlassen, die den Entwicklungen der Rechtsprechung und den gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Rechnung tragen. Bei dieser Gelegenheit kann auch geprüft werden, ob für Pokerspiele um geringe Beträge eine besondere Regelung vorgesehen werden soll.</p>
- <p>Die heutige rechtliche Situation ist mit der Suchtpräventionspolitik nicht mehr vereinbar und auch nicht zeitgemäss. Eine klare Rechtslage muss hergestellt werden.</p><p>Werden bei Annahme des Gegenvorschlages des Bundesrates zur Volksinitiative "für ein Geldspiel im Dienste des Gemeinwohls" die verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, dass bei der anschliessenden Gesetzesrevision das Pokerspiel um geringe Beträge (bis 100 Franken), welches heute in den Casinos nur um grössere Beträge (ab 100 Franken) angeboten wird, im Sinne des Volkes geregelt werden kann?</p>
- Pokerspiel und Gegenvorschlag Geldspiel-Initiative
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Absatz 5 des Gegenentwurfes zur Volksinitiative "für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls" haben Bund und Kantone den Gefahren der Geldspiele Rechnung zu tragen. Sie sind gehalten, durch Gesetzgebung und Aufsichtsmassnahmen einen angemessenen Schutz sicherzustellen und dabei die unterschiedlichen Merkmale der Spiele sowie die Art und den Ort des Spielangebots zu berücksichtigen. Der Gegenentwurf wird dem Gesetzgeber erlauben, klare Regelungen in Bezug auf das Pokerspiel zu erlassen, die den Entwicklungen der Rechtsprechung und den gesellschaftlichen und sozialen Gegebenheiten Rechnung tragen. Bei dieser Gelegenheit kann auch geprüft werden, ob für Pokerspiele um geringe Beträge eine besondere Regelung vorgesehen werden soll.</p>
- <p>Die heutige rechtliche Situation ist mit der Suchtpräventionspolitik nicht mehr vereinbar und auch nicht zeitgemäss. Eine klare Rechtslage muss hergestellt werden.</p><p>Werden bei Annahme des Gegenvorschlages des Bundesrates zur Volksinitiative "für ein Geldspiel im Dienste des Gemeinwohls" die verfassungsrechtlichen Grundlagen geschaffen, dass bei der anschliessenden Gesetzesrevision das Pokerspiel um geringe Beträge (bis 100 Franken), welches heute in den Casinos nur um grössere Beträge (ab 100 Franken) angeboten wird, im Sinne des Volkes geregelt werden kann?</p>
- Pokerspiel und Gegenvorschlag Geldspiel-Initiative
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