Agrotreibstoffe. Verlängerung der Übergangsfrist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Ökobilanz gestützt auf das Mineralölsteuergesetz

ShortId
11.5365
Id
20115365
Updated
28.07.2023 11:44
Language
de
Title
Agrotreibstoffe. Verlängerung der Übergangsfrist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Ökobilanz gestützt auf das Mineralölsteuergesetz
AdditionalIndexing
66;Übergangsbestimmung;Mineralölsteuer;Agrotreibstoff;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K17050101, Agrotreibstoff
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K11070109, Mineralölsteuer
  • L04K05030106, Übergangsbestimmung
Texts
  • <p>Biogene Treibstoffe können von der Mineralölsteuer befreit werden, wenn diese in Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Als solche gelten Anlagen, die u. a. der Energie- und Umweltpolitik des Bundes entsprechen. Ausserdem dienen sie der technischen Erprobung von Systemen oder dem Test von Märkten. Die Kompetenz, Steuerbefreiungen zu gewähren, delegierte der Bundesrat ans EFD.</p><p>Die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Änderung des Mineralölsteuergesetzes schreibt vor, biogene Treibstoffe nur noch von der Mineralölsteuer zu befreien, wenn ökologische und soziale Mindestanforderungen eingehalten werden. Somit haben die bisherigen Pilot- und Demonstrationsanlagen ihr Anrecht auf Befreiung von der Mineralölsteuer verloren. Damit sich diese Betriebe am Markt neu ausrichten können und in Anbetracht der teilweise hohen Investitionen hat das EFD im März 2008 entschieden, den am 30. Juni 2008 in Betrieb stehenden Pilot- und Demonstrationsanlagen eine Übergangsfrist bis Ende 2011 zu gewähren.</p><p>Die Schweiz vertritt gegenüber den biogenen Treibstoffen bereits heute eine sehr restriktive Haltung. Mit der angesprochenen parlamentarischen Initiative der UREK-N 09.499, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", sollen die bestehenden Kriterien für eine Steuererleichterung sogar weiter verschärft werden.</p><p>Schliesslich gilt es zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren verschiedene Projekte zur Herstellung von biogenen Treibstoffen wegen den hohen sozialen und ökologischen Anforderungen, um eine Steuererleichterung zu erhalten, nicht umgesetzt werden konnten. Hier ist deshalb auch das Prinzip der Gleichbehandlung zu wahren.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, die Übergangsfrist für Pilot- und Demonstrationsanlagen zu verlängern.</p>
  • <p>Die UREK-N hat kürzlich die Beratung der neuen Vorschriften im Bereich der Agrotreibstoffe sistiert, um der Situation bei der EU und den Entscheiden im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes Rechnung tragen zu können.</p><p>Ist der Bundesrat deshalb bereit, die Ende dieses Jahres ablaufende Übergangsfrist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Ökobilanz zu verlängern, bis sich das Parlament dazu geäussert hat?</p>
  • Agrotreibstoffe. Verlängerung der Übergangsfrist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Ökobilanz gestützt auf das Mineralölsteuergesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Biogene Treibstoffe können von der Mineralölsteuer befreit werden, wenn diese in Pilot- und Demonstrationsanlagen hergestellt werden. Als solche gelten Anlagen, die u. a. der Energie- und Umweltpolitik des Bundes entsprechen. Ausserdem dienen sie der technischen Erprobung von Systemen oder dem Test von Märkten. Die Kompetenz, Steuerbefreiungen zu gewähren, delegierte der Bundesrat ans EFD.</p><p>Die am 1. Juli 2008 in Kraft getretene Änderung des Mineralölsteuergesetzes schreibt vor, biogene Treibstoffe nur noch von der Mineralölsteuer zu befreien, wenn ökologische und soziale Mindestanforderungen eingehalten werden. Somit haben die bisherigen Pilot- und Demonstrationsanlagen ihr Anrecht auf Befreiung von der Mineralölsteuer verloren. Damit sich diese Betriebe am Markt neu ausrichten können und in Anbetracht der teilweise hohen Investitionen hat das EFD im März 2008 entschieden, den am 30. Juni 2008 in Betrieb stehenden Pilot- und Demonstrationsanlagen eine Übergangsfrist bis Ende 2011 zu gewähren.</p><p>Die Schweiz vertritt gegenüber den biogenen Treibstoffen bereits heute eine sehr restriktive Haltung. Mit der angesprochenen parlamentarischen Initiative der UREK-N 09.499, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", sollen die bestehenden Kriterien für eine Steuererleichterung sogar weiter verschärft werden.</p><p>Schliesslich gilt es zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren verschiedene Projekte zur Herstellung von biogenen Treibstoffen wegen den hohen sozialen und ökologischen Anforderungen, um eine Steuererleichterung zu erhalten, nicht umgesetzt werden konnten. Hier ist deshalb auch das Prinzip der Gleichbehandlung zu wahren.</p><p>Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, die Übergangsfrist für Pilot- und Demonstrationsanlagen zu verlängern.</p>
    • <p>Die UREK-N hat kürzlich die Beratung der neuen Vorschriften im Bereich der Agrotreibstoffe sistiert, um der Situation bei der EU und den Entscheiden im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes Rechnung tragen zu können.</p><p>Ist der Bundesrat deshalb bereit, die Ende dieses Jahres ablaufende Übergangsfrist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Ökobilanz zu verlängern, bis sich das Parlament dazu geäussert hat?</p>
    • Agrotreibstoffe. Verlängerung der Übergangsfrist für die Umsetzung der Bestimmungen zur Ökobilanz gestützt auf das Mineralölsteuergesetz

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