Agrotreibstoffe. Notwendigkeit des Nachweises einer positiven ökologischen Gesamtbilanz und der Produktion unter sozial annehmbaren Bedingungen

ShortId
11.5372
Id
20115372
Updated
28.07.2023 08:22
Language
de
Title
Agrotreibstoffe. Notwendigkeit des Nachweises einer positiven ökologischen Gesamtbilanz und der Produktion unter sozial annehmbaren Bedingungen
AdditionalIndexing
66;Sozialverträglichkeit;Agrotreibstoff;Umweltverträglichkeit
1
  • L04K17050101, Agrotreibstoff
  • L04K06010401, Umweltverträglichkeit
  • L04K01040214, Sozialverträglichkeit
Texts
  • <p>Die Firma Eco Energie Etoy hat im Juni 2011 beim Zoll eine Verlängerung der Bewilligung als Pilot- und Demonstrationsanlage beantragt. Mit dem angesprochenen Schreiben vom 7. September 2011 hat die Eidgenössische Zollverwaltung diesen Antrag abgelehnt. Es war somit nicht der Bundesrat, der die Antwort an Eco Energie Etoy verfasst hat.</p><p>Die Eidgenössische Zollverwaltung hat in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass das Parlament zu diversen politischen Vorstössen über biogene Treibstoffe eine verschärfte Haltung eingenommen hat. Als Beispiel wurde die parlamentarische Initiative der UREK-N 09.499, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", erwähnt. Die Ergebnisse der Arbeiten der UREK-N wurden Ende 2010 im Rahmen einer breiten Vernehmlassung veröffentlicht. Es war somit legitim, dass sich die Eidgenössische Zollverwaltung in ihrer Antwort auf diese parlamentarische Initiative bezogen hat.</p>
  • <p>Der Bundesrat bezieht sich in einem Schreiben vom 7. September 2011 an Eco-Energie Etoy, in dem es um dessen Gesuch um Verlängerung der Anerkennung als Pilot- und Demonstrationsanlage geht, auf die parlamentarische Initiative der UREK-N 09.499, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", die in den Räten noch nicht behandelt wurde.</p><p>Widerspricht der Verweis auf ein solches Geschäft nicht dem üblichen Verfahren im Parlament?</p>
  • Agrotreibstoffe. Notwendigkeit des Nachweises einer positiven ökologischen Gesamtbilanz und der Produktion unter sozial annehmbaren Bedingungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Firma Eco Energie Etoy hat im Juni 2011 beim Zoll eine Verlängerung der Bewilligung als Pilot- und Demonstrationsanlage beantragt. Mit dem angesprochenen Schreiben vom 7. September 2011 hat die Eidgenössische Zollverwaltung diesen Antrag abgelehnt. Es war somit nicht der Bundesrat, der die Antwort an Eco Energie Etoy verfasst hat.</p><p>Die Eidgenössische Zollverwaltung hat in ihrer Antwort darauf hingewiesen, dass das Parlament zu diversen politischen Vorstössen über biogene Treibstoffe eine verschärfte Haltung eingenommen hat. Als Beispiel wurde die parlamentarische Initiative der UREK-N 09.499, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", erwähnt. Die Ergebnisse der Arbeiten der UREK-N wurden Ende 2010 im Rahmen einer breiten Vernehmlassung veröffentlicht. Es war somit legitim, dass sich die Eidgenössische Zollverwaltung in ihrer Antwort auf diese parlamentarische Initiative bezogen hat.</p>
    • <p>Der Bundesrat bezieht sich in einem Schreiben vom 7. September 2011 an Eco-Energie Etoy, in dem es um dessen Gesuch um Verlängerung der Anerkennung als Pilot- und Demonstrationsanlage geht, auf die parlamentarische Initiative der UREK-N 09.499, "Agrotreibstoffe. Indirekte Auswirkungen berücksichtigen", die in den Räten noch nicht behandelt wurde.</p><p>Widerspricht der Verweis auf ein solches Geschäft nicht dem üblichen Verfahren im Parlament?</p>
    • Agrotreibstoffe. Notwendigkeit des Nachweises einer positiven ökologischen Gesamtbilanz und der Produktion unter sozial annehmbaren Bedingungen

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