Dublin-Abkommen mit Griechenland gescheitert

ShortId
11.5374
Id
20115374
Updated
28.07.2023 12:10
Language
de
Title
Dublin-Abkommen mit Griechenland gescheitert
AdditionalIndexing
2811;Zuständigkeit für Asylgesuch;Dubliner Abkommen;Griechenland
1
  • L06K090201010104, Dubliner Abkommen
  • L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
  • L04K03010502, Griechenland
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation 11.3096 festgehalten hat, hat Griechenland im August 2010 einen nationalen Aktionsplan vorgelegt. Darin wird festgelegt, wie das griechische Asylsystem grundlegend reformiert werden soll. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) hat Asylunterstützungsteams nach Griechenland entsandt, um das Land bei der Durchführung dieses Aktionsplans zu unterstützen.</p><p>Auch eine Delegation des Bundesamtes für Migration (BFM) hat sich vor Ort ein Bild der Lage gemacht, um zu prüfen, wie Griechenland bei der Verbesserung der Situation im Asylbereich unterstützt werden kann. In der Folge hat das BFM Griechenland einen Wissenstransfer in folgenden Bereichen angeboten: Ersterfassung der Asylsuchenden, Empfangs- und Verfahrenszentren und Rückkehrmanagement.</p><p>Die Reise hat auch ergeben, dass es sinnvoller ist, keine Parallelstrukturen aufzubauen, sondern sich künftig im Rahmen des Easo an der Unterstützung Griechenlands zu beteiligen. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2011 ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Teilnahme am Easo erteilt, unter Vorbehalt der Stellungnahmen der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte.</p><p>Die Schweiz hat als Nicht-EU-Mitgliedstaat jedoch nicht die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einzuleiten. Im Rahmen der Dublin-Zusammenarbeit sind keine direkten Sanktionen der Schweiz gegenüber Griechenland möglich.</p>
  • <p>Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Mitgliedstaat der EU Griechenland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Asylwesens nicht mehr nach, weshalb Rückführungen nach Griechenland nur noch in Ausnahmefällen möglich sind.</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat in dieser Situation zu tun?</p><p>- Erachtet er zusätzliche Massnahmen für angezeigt?</p>
  • Dublin-Abkommen mit Griechenland gescheitert
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in der Antwort auf die Interpellation 11.3096 festgehalten hat, hat Griechenland im August 2010 einen nationalen Aktionsplan vorgelegt. Darin wird festgelegt, wie das griechische Asylsystem grundlegend reformiert werden soll. Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (Easo) hat Asylunterstützungsteams nach Griechenland entsandt, um das Land bei der Durchführung dieses Aktionsplans zu unterstützen.</p><p>Auch eine Delegation des Bundesamtes für Migration (BFM) hat sich vor Ort ein Bild der Lage gemacht, um zu prüfen, wie Griechenland bei der Verbesserung der Situation im Asylbereich unterstützt werden kann. In der Folge hat das BFM Griechenland einen Wissenstransfer in folgenden Bereichen angeboten: Ersterfassung der Asylsuchenden, Empfangs- und Verfahrenszentren und Rückkehrmanagement.</p><p>Die Reise hat auch ergeben, dass es sinnvoller ist, keine Parallelstrukturen aufzubauen, sondern sich künftig im Rahmen des Easo an der Unterstützung Griechenlands zu beteiligen. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2011 ein Mandat für die Aufnahme von Verhandlungen über eine Teilnahme am Easo erteilt, unter Vorbehalt der Stellungnahmen der Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte.</p><p>Die Schweiz hat als Nicht-EU-Mitgliedstaat jedoch nicht die Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Griechenland einzuleiten. Im Rahmen der Dublin-Zusammenarbeit sind keine direkten Sanktionen der Schweiz gegenüber Griechenland möglich.</p>
    • <p>Gemäss Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kommt der Mitgliedstaat der EU Griechenland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des Asylwesens nicht mehr nach, weshalb Rückführungen nach Griechenland nur noch in Ausnahmefällen möglich sind.</p><p>- Was gedenkt der Bundesrat in dieser Situation zu tun?</p><p>- Erachtet er zusätzliche Massnahmen für angezeigt?</p>
    • Dublin-Abkommen mit Griechenland gescheitert

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