Ausbau Glasfasernetz. Wie weiter nach Weko-Entscheid?
- ShortId
-
11.5392
- Id
-
20115392
- Updated
-
28.07.2023 02:49
- Language
-
de
- Title
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Ausbau Glasfasernetz. Wie weiter nach Weko-Entscheid?
- AdditionalIndexing
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34;Wettbewerb;Fernmeldegerät;Transport über Kabel;ausserparlamentarische Kommission
- 1
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- L05K1202020101, Fernmeldegerät
- L04K18010305, Transport über Kabel
- L03K070301, Wettbewerb
- L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
- Texts
-
- <p>Bei der Analyse des Weko-Sekretariates handelt es sich nicht um eine Verfügung, sondern um einen Schlussbericht zu einer Vorprüfung. Die Kooperationspartner haben ihre Verträge der Weko vorgelegt, um ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht prüfen zu lassen. Die Weko kommt zum Schluss, dass diese Verträge Klauseln enthalten, welche möglicherweise wirksamen Wettbewerb beseitigen würden. Diese Klauseln können deshalb nicht für 40 Jahre von allfälligen Sanktionen befreit werden.</p><p>Der Bundesrat hat bereits im Rahmen des Evaluationsberichts zum FMG den Ausbau des Glasfasernetzes auf Basis von Kooperationen positiv beurteilt. Er geht davon aus, dass das Mehrfasermodell die Voraussetzungen für eine gute, auf Wettbewerb basierende Versorgung des Landes schafft. Wie so oft liegt aber der Teufel im Detail. Gerade weil es um langfristige Auswirkungen geht, ist darauf zu achten, dass die Kooperationsmodalitäten wettbewerbsfreundlich ausgestaltet sind und die Offenheit der Netze in die Zukunft hinein garantieren. Ob und in welcher Form die Vereinbarungen nach dem Bescheid der Weko weitergeführt werden, müssen in erster Linie die Marktteilnehmer selbst entscheiden. Der Bundesrat würde eine Weiterführung sicherlich begrüssen.</p><p>Allfällige Anpassungen an den Kooperationsverträgen würden die Innovation und Investition beim Glasfaserausbau in der Schweiz nicht zwangsläufig verlangsamen. Swisscom und zahlreiche Elektrizitätswerke haben ihre Ausbauabsichten denn auch für jenen Fall bekräftigt, in welchem die Kooperation nicht in der ursprünglich geplanten Form durchgeführt werden kann. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Elektrizitätswerke ihre Investitionspläne überdenken. Zu beachten ist auch, dass es bei der Versorgung mit Hochbreitband nicht nur um Glasfaser geht. Hohe Bandbreiten können auch durch Kabelnetze und neue Mobilfunktechnologien (Long Term Evolution) zur Verfügung gestellt werden.</p>
- <p>Geht der Bundesrat davon aus, dass der Entscheid des Sekretariats der Wettbewerbskommission vom 5. September 2011 Auswirkungen auf die Innovation und Investition im Breitbandausbau mit Glasfasern haben wird?</p>
- Ausbau Glasfasernetz. Wie weiter nach Weko-Entscheid?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bei der Analyse des Weko-Sekretariates handelt es sich nicht um eine Verfügung, sondern um einen Schlussbericht zu einer Vorprüfung. Die Kooperationspartner haben ihre Verträge der Weko vorgelegt, um ihre Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht prüfen zu lassen. Die Weko kommt zum Schluss, dass diese Verträge Klauseln enthalten, welche möglicherweise wirksamen Wettbewerb beseitigen würden. Diese Klauseln können deshalb nicht für 40 Jahre von allfälligen Sanktionen befreit werden.</p><p>Der Bundesrat hat bereits im Rahmen des Evaluationsberichts zum FMG den Ausbau des Glasfasernetzes auf Basis von Kooperationen positiv beurteilt. Er geht davon aus, dass das Mehrfasermodell die Voraussetzungen für eine gute, auf Wettbewerb basierende Versorgung des Landes schafft. Wie so oft liegt aber der Teufel im Detail. Gerade weil es um langfristige Auswirkungen geht, ist darauf zu achten, dass die Kooperationsmodalitäten wettbewerbsfreundlich ausgestaltet sind und die Offenheit der Netze in die Zukunft hinein garantieren. Ob und in welcher Form die Vereinbarungen nach dem Bescheid der Weko weitergeführt werden, müssen in erster Linie die Marktteilnehmer selbst entscheiden. Der Bundesrat würde eine Weiterführung sicherlich begrüssen.</p><p>Allfällige Anpassungen an den Kooperationsverträgen würden die Innovation und Investition beim Glasfaserausbau in der Schweiz nicht zwangsläufig verlangsamen. Swisscom und zahlreiche Elektrizitätswerke haben ihre Ausbauabsichten denn auch für jenen Fall bekräftigt, in welchem die Kooperation nicht in der ursprünglich geplanten Form durchgeführt werden kann. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Elektrizitätswerke ihre Investitionspläne überdenken. Zu beachten ist auch, dass es bei der Versorgung mit Hochbreitband nicht nur um Glasfaser geht. Hohe Bandbreiten können auch durch Kabelnetze und neue Mobilfunktechnologien (Long Term Evolution) zur Verfügung gestellt werden.</p>
- <p>Geht der Bundesrat davon aus, dass der Entscheid des Sekretariats der Wettbewerbskommission vom 5. September 2011 Auswirkungen auf die Innovation und Investition im Breitbandausbau mit Glasfasern haben wird?</p>
- Ausbau Glasfasernetz. Wie weiter nach Weko-Entscheid?
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