Kostenintensive Verhandlungen Schweiz-USA
- ShortId
-
11.5397
- Id
-
20115397
- Updated
-
14.11.2025 06:38
- Language
-
de
- Title
-
Kostenintensive Verhandlungen Schweiz-USA
- AdditionalIndexing
-
24;Rechtshilfe;Kostenrechnung;Grossbank;USA
- 1
-
- L05K1104010104, Grossbank
- L05K1001020402, Rechtshilfe
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L04K03050305, USA
- Texts
-
- <p>1. Die zuständige vorberatende Kommission des US-Senats empfiehlt dem Plenum die Zustimmung zur Revision des DBA mit der Schweiz. Gemäss Berichten aus Washington darf mit der baldigen Gutheissung der Vorlage durch den Senat gerechnet werden.</p><p>2./3. Die Gespräche mit den USA haben zum Zweck, eine rechtsstaatlich vertretbare Lösung zu finden in einem schwierigen Spannungsverhältnis, das in den sich teilweise gegenseitig widersprechenden Rechtsordnungen der Schweiz und der Vereinigten Staaten rund um die Frage der Herausgabe von Bankkundendaten begründet ist. Geltende schweizerische Gesetzesvorschriften untersagen den Finanzinstituten unter Strafandrohung, Kundeninformationen ins Ausland zu liefern, sofern dies nicht durch spezifische Rechtsgrundlagen legitimiert ist, insbesondere im Rahmen von Amts- oder Rechtshilfe. Vom Normenkonflikt mit den USA betroffen sind einerseits Fallsituationen aus der Vergangenheit. Die Vereinigten Staaten verlangen in Zusammenhang mit denselben die Lieferung von Bankkundendaten. Andererseits geht es um künftige Reporting-Pflichten betreffend Finanzgeschäften unter der amerikanischen Fatca-Gesetzgebung. Die Lösung potenzieller Konflikte zwischen der Bundesgesetzgebung und der Gesetzgebung anderer Staaten und die damit verbundenen Auslagen gehören grundsätzlich zum ordentlichen Aufgabenbereich des Bundes. Die Überwälzung von Kosten auf einzelne Finanzinstitute muss und wird jedoch geprüft werden.</p><p>4. Die Banken müssen ihre Rechtsprobleme im Ausland wie Unternehmen aus anderen Wirtschaftssektoren grundsätzlich selber lösen. Wie unter den Ziffern 2 und 3 ausgeführt, ist ein Eingreifen des Bundes im vorliegenden Zusammenhang deshalb angezeigt, weil die schweizerische Rechtsordnung als solche mit jener der Vereinigten Staaten zu kollidieren droht und als Folge eine Verletzung schweizerischer Rechtsnormen resultieren könnte.</p>
- <p>1. Wird der amerikanische Senat das von der Bundesversammlung genehmigte neue DBA je genehmigen?</p><p>2. Wie teuer kommen die Verhandlungen in Sachen USA/Credit Suisse bzw. weitere Bankinstitute dem Bund zu stehen?</p><p>3. Sieht der Bundesrat den Zeitpunkt für eine Kostenbeteiligung der Credit Suisse bzw. der anderen betroffenen Bankinstitute für den durch sie verursachten Aufwand als gekommen?</p><p>4. Jede andere Branche löst ihre Rechtsprobleme mit anderen Ländern selbstständig.</p><p>Wieso die Banken nicht?</p>
- Kostenintensive Verhandlungen Schweiz-USA
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Die zuständige vorberatende Kommission des US-Senats empfiehlt dem Plenum die Zustimmung zur Revision des DBA mit der Schweiz. Gemäss Berichten aus Washington darf mit der baldigen Gutheissung der Vorlage durch den Senat gerechnet werden.</p><p>2./3. Die Gespräche mit den USA haben zum Zweck, eine rechtsstaatlich vertretbare Lösung zu finden in einem schwierigen Spannungsverhältnis, das in den sich teilweise gegenseitig widersprechenden Rechtsordnungen der Schweiz und der Vereinigten Staaten rund um die Frage der Herausgabe von Bankkundendaten begründet ist. Geltende schweizerische Gesetzesvorschriften untersagen den Finanzinstituten unter Strafandrohung, Kundeninformationen ins Ausland zu liefern, sofern dies nicht durch spezifische Rechtsgrundlagen legitimiert ist, insbesondere im Rahmen von Amts- oder Rechtshilfe. Vom Normenkonflikt mit den USA betroffen sind einerseits Fallsituationen aus der Vergangenheit. Die Vereinigten Staaten verlangen in Zusammenhang mit denselben die Lieferung von Bankkundendaten. Andererseits geht es um künftige Reporting-Pflichten betreffend Finanzgeschäften unter der amerikanischen Fatca-Gesetzgebung. Die Lösung potenzieller Konflikte zwischen der Bundesgesetzgebung und der Gesetzgebung anderer Staaten und die damit verbundenen Auslagen gehören grundsätzlich zum ordentlichen Aufgabenbereich des Bundes. Die Überwälzung von Kosten auf einzelne Finanzinstitute muss und wird jedoch geprüft werden.</p><p>4. Die Banken müssen ihre Rechtsprobleme im Ausland wie Unternehmen aus anderen Wirtschaftssektoren grundsätzlich selber lösen. Wie unter den Ziffern 2 und 3 ausgeführt, ist ein Eingreifen des Bundes im vorliegenden Zusammenhang deshalb angezeigt, weil die schweizerische Rechtsordnung als solche mit jener der Vereinigten Staaten zu kollidieren droht und als Folge eine Verletzung schweizerischer Rechtsnormen resultieren könnte.</p>
- <p>1. Wird der amerikanische Senat das von der Bundesversammlung genehmigte neue DBA je genehmigen?</p><p>2. Wie teuer kommen die Verhandlungen in Sachen USA/Credit Suisse bzw. weitere Bankinstitute dem Bund zu stehen?</p><p>3. Sieht der Bundesrat den Zeitpunkt für eine Kostenbeteiligung der Credit Suisse bzw. der anderen betroffenen Bankinstitute für den durch sie verursachten Aufwand als gekommen?</p><p>4. Jede andere Branche löst ihre Rechtsprobleme mit anderen Ländern selbstständig.</p><p>Wieso die Banken nicht?</p>
- Kostenintensive Verhandlungen Schweiz-USA
Back to List