Bundesbetriebe und KBOB

ShortId
11.5413
Id
20115413
Updated
28.07.2023 11:49
Language
de
Title
Bundesbetriebe und KBOB
AdditionalIndexing
04;Koordination;SBB;öffentliches Bauwesen;NEAT;öffentliches Unternehmen
1
  • L04K07050301, öffentliches Bauwesen
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K1803020701, NEAT
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
Texts
  • <p>1. In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Transportunternehmungen. Bei der Bildung der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) wurde erwogen, alle diese Unternehmungen als Mitglieder der KBOB aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich aber entschieden, anstelle der einzelnen Transportunternehmungen das zuständige Aufsichtsorgan, das Bundesamt für Verkehr (BAV), zum Mitglied der KBOB zu machen.</p><p>Für diese Lösung sprachen einerseits Praktikabilitätsüberlegungen: Der Bundesrat wollte die Zahl der Mitglieder der KBOB auf ein vernünftiges Mass begrenzen. Andererseits war er aber auch der Auffassung, dass es Sache des BAV ist, als Aufsichtsbehörde für die Transportunternehmungen bei diesen für eine Umsetzung der Vorgaben oder Empfehlungen der KBOB zu sorgen, welche abgestimmt ist auf das gesamte Umfeld, in dem sich diese Unternehmungen bewegen.</p><p>2. Auf Antrag der KBOB erlässt das EFD im Bereich des Immobilienmanagements Weisungen für die Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören. Zu diesen gehört auch das BAV. Somit ist das BAV an die Weisungen der KBOB bzw. des EFD gebunden.</p><p>Das BAV als Aufsichtsbehörde für die Transportunternehmungen hat es in der Hand, gegenüber den Transportunternehmungen die notwendigen Massnahmen anzuordnen, damit sich diese an die Weisungen und Vorgaben der KBOB halten. Unter diesen Umständen erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates weiter gehende Massnahmen.</p>
  • <p>1. Wieso gehören Aktiengesellschaften, die zu 100 Prozent im Besitz des Bundes sind (SBB und Alp Transit AG), nicht der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) an?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit Aktiengesellschaften, welche zu 100 Prozent im Besitz des Bundes sind (insbesondere SBB und Alp Transit AG), der KBOB unterstellt werden und sich an deren Weisungen und Vorgaben zu halten haben?</p>
  • Bundesbetriebe und KBOB
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. In der Schweiz gibt es eine Vielzahl von Transportunternehmungen. Bei der Bildung der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) wurde erwogen, alle diese Unternehmungen als Mitglieder der KBOB aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich aber entschieden, anstelle der einzelnen Transportunternehmungen das zuständige Aufsichtsorgan, das Bundesamt für Verkehr (BAV), zum Mitglied der KBOB zu machen.</p><p>Für diese Lösung sprachen einerseits Praktikabilitätsüberlegungen: Der Bundesrat wollte die Zahl der Mitglieder der KBOB auf ein vernünftiges Mass begrenzen. Andererseits war er aber auch der Auffassung, dass es Sache des BAV ist, als Aufsichtsbehörde für die Transportunternehmungen bei diesen für eine Umsetzung der Vorgaben oder Empfehlungen der KBOB zu sorgen, welche abgestimmt ist auf das gesamte Umfeld, in dem sich diese Unternehmungen bewegen.</p><p>2. Auf Antrag der KBOB erlässt das EFD im Bereich des Immobilienmanagements Weisungen für die Mitglieder der KBOB, die der Bundesverwaltung angehören. Zu diesen gehört auch das BAV. Somit ist das BAV an die Weisungen der KBOB bzw. des EFD gebunden.</p><p>Das BAV als Aufsichtsbehörde für die Transportunternehmungen hat es in der Hand, gegenüber den Transportunternehmungen die notwendigen Massnahmen anzuordnen, damit sich diese an die Weisungen und Vorgaben der KBOB halten. Unter diesen Umständen erübrigen sich aus Sicht des Bundesrates weiter gehende Massnahmen.</p>
    • <p>1. Wieso gehören Aktiengesellschaften, die zu 100 Prozent im Besitz des Bundes sind (SBB und Alp Transit AG), nicht der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) an?</p><p>2. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, damit Aktiengesellschaften, welche zu 100 Prozent im Besitz des Bundes sind (insbesondere SBB und Alp Transit AG), der KBOB unterstellt werden und sich an deren Weisungen und Vorgaben zu halten haben?</p>
    • Bundesbetriebe und KBOB

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