Hamburgertaufe auf dem Waffenplatz Bure
- ShortId
-
11.5478
- Id
-
20115478
- Updated
-
14.11.2025 06:39
- Language
-
de
- Title
-
Hamburgertaufe auf dem Waffenplatz Bure
- AdditionalIndexing
-
09;Offizier;Menschenwürde;Soldat;Waffenplatz
- 1
-
- L05K0402030301, Offizier
- L04K08020218, Menschenwürde
- L05K0402030303, Soldat
- L05K0402010504, Waffenplatz
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Fragestellers, dass Vorkommnisse, wie sie sich am 20. September 2011 abgespielt haben, inakzeptabel sind.</p><p>Der zuständige Kompaniekommandant hat seine Funktion nicht mehr inne. Damit hat dessen Vorgesetzter seine Verantwortung wahrgenommen. Eine Degradierung oder weiter gehende Massnahmen erscheinen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in diesem Falle als nicht angebracht.</p><p>Grundsätzlich können vernünftig durchgeführte Rituale den Zusammenhalt der Truppe stärken. Sowohl für den Bundesrat wie auch für den Chef der Armee sind aber Rituale mit rassistischen, sexistischen und erniedrigenden Handlungen nicht akzeptabel. Sie werden durch die Vorgesetzten konsequent geahndet. Die Armeeführung sensibilisiert diesbezüglich die Kader aller Stufen.</p>
- <p>Die Hamburgertaufe der Panzergrenadiere der Kompanie 12/4, die am 20. September 2011 auf dem Waffenplatz Bure/JU stattgefunden hatte, hatte eine militärgerichtliche Untersuchung zur Folge. Der Kompaniekommandant, der die Ausschweifungen gutgeheissen hatte, wurde seiner Funktionen enthoben.</p><p>1. Lassen sich nach Meinung des Bundesrates solche entwürdigenden Rituale mit der Aufgabe der Landesverteidigung vereinbaren?</p><p>2. Wenn der Bundesrat gegen solche Praktiken ist, warum wurde dann der Kompaniekommandant nicht degradiert oder gar aus der Armee ausgeschlossen?</p><p>3. Welche Massnahmen zur Verhinderung solcher Vorfälle wurden getroffen?</p>
- Hamburgertaufe auf dem Waffenplatz Bure
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Fragestellers, dass Vorkommnisse, wie sie sich am 20. September 2011 abgespielt haben, inakzeptabel sind.</p><p>Der zuständige Kompaniekommandant hat seine Funktion nicht mehr inne. Damit hat dessen Vorgesetzter seine Verantwortung wahrgenommen. Eine Degradierung oder weiter gehende Massnahmen erscheinen aufgrund der gesetzlichen Grundlagen in diesem Falle als nicht angebracht.</p><p>Grundsätzlich können vernünftig durchgeführte Rituale den Zusammenhalt der Truppe stärken. Sowohl für den Bundesrat wie auch für den Chef der Armee sind aber Rituale mit rassistischen, sexistischen und erniedrigenden Handlungen nicht akzeptabel. Sie werden durch die Vorgesetzten konsequent geahndet. Die Armeeführung sensibilisiert diesbezüglich die Kader aller Stufen.</p>
- <p>Die Hamburgertaufe der Panzergrenadiere der Kompanie 12/4, die am 20. September 2011 auf dem Waffenplatz Bure/JU stattgefunden hatte, hatte eine militärgerichtliche Untersuchung zur Folge. Der Kompaniekommandant, der die Ausschweifungen gutgeheissen hatte, wurde seiner Funktionen enthoben.</p><p>1. Lassen sich nach Meinung des Bundesrates solche entwürdigenden Rituale mit der Aufgabe der Landesverteidigung vereinbaren?</p><p>2. Wenn der Bundesrat gegen solche Praktiken ist, warum wurde dann der Kompaniekommandant nicht degradiert oder gar aus der Armee ausgeschlossen?</p><p>3. Welche Massnahmen zur Verhinderung solcher Vorfälle wurden getroffen?</p>
- Hamburgertaufe auf dem Waffenplatz Bure
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