Managed Care. Bessere Zusammenarbeit von Ärzte- und Apothekerschaft

ShortId
11.5545
Id
20115545
Updated
28.07.2023 08:16
Language
de
Title
Managed Care. Bessere Zusammenarbeit von Ärzte- und Apothekerschaft
AdditionalIndexing
2841;Arzneimittelrecht;Arzt/Ärztin;Managed Care;Apotheker/in;Selbstdispensation
1
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L05K0105040101, Apotheker/in
  • L06K010503010203, Selbstdispensation
  • L04K01050502, Arzneimittelrecht
Texts
  • <p>Artikel 37 Absatz 3 KVG erlaubt Ärztinnen und Ärzten die Abgabe von Medikamenten im Fall ungenügenden Zugangs ihrer Patientinnen und Patienten zu einer Apotheke. Das Bundesgericht hat Regelungen, die sich auf diese KVG-Bestimmung stützen, für nicht anwendbar erklärt. Obwohl Zürich und Winterthur über ein gut ausgebautes Apothekennetz verfügen, wurden dort von 500 Arztpraxen Gesuche zur Medikamentenabgabe eingereicht.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat die Zusammenarbeit von Ärzte- und Apothekerschaft<b></b>vor?</p><p>- Gedenkt er, dieses Problem in der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe) zu regeln?</p>
  • Managed Care. Bessere Zusammenarbeit von Ärzte- und Apothekerschaft
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Artikel 37 Absatz 3 KVG erlaubt Ärztinnen und Ärzten die Abgabe von Medikamenten im Fall ungenügenden Zugangs ihrer Patientinnen und Patienten zu einer Apotheke. Das Bundesgericht hat Regelungen, die sich auf diese KVG-Bestimmung stützen, für nicht anwendbar erklärt. Obwohl Zürich und Winterthur über ein gut ausgebautes Apothekennetz verfügen, wurden dort von 500 Arztpraxen Gesuche zur Medikamentenabgabe eingereicht.</p><p>- Wie stellt sich der Bundesrat die Zusammenarbeit von Ärzte- und Apothekerschaft<b></b>vor?</p><p>- Gedenkt er, dieses Problem in der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (zweite Etappe) zu regeln?</p>
    • Managed Care. Bessere Zusammenarbeit von Ärzte- und Apothekerschaft

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