Unterbringung von Asylsuchenden. Nutzung von Militäranlagen mit Truppenunterkünften

ShortId
12.311
Id
20120311
Updated
10.04.2024 18:08
Language
de
Title
Unterbringung von Asylsuchenden. Nutzung von Militäranlagen mit Truppenunterkünften
AdditionalIndexing
2811;09;Flüchtlingsbetreuung;Truppenunterkunft
1
  • L04K01080103, Flüchtlingsbetreuung
  • L05K0402010503, Truppenunterkunft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund stellt in Notsituationen sofort und in ausreichender Kapazität bezugsbereite und abseits gelegene Militäranlagen mit Truppenunterkünften als temporäre Bundesunterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung. Aus Sicherheits- und Effizienzgründen sollen Grossanlagen bevorzugt werden.</p>
  • Unterbringung von Asylsuchenden. Nutzung von Militäranlagen mit Truppenunterkünften
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bund stellt in Notsituationen sofort und in ausreichender Kapazität bezugsbereite und abseits gelegene Militäranlagen mit Truppenunterkünften als temporäre Bundesunterkünfte für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung. Aus Sicherheits- und Effizienzgründen sollen Grossanlagen bevorzugt werden.</p>
    • Unterbringung von Asylsuchenden. Nutzung von Militäranlagen mit Truppenunterkünften

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