Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer

ShortId
12.321
Id
20120321
Updated
10.04.2024 17:53
Language
de
Title
Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
AdditionalIndexing
52;55;Umweltpolitik (allgemein);Siedlungsentwicklung;Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche;Gesetz;Gewässerschutz
1
  • L04K06010407, Gewässerschutz
  • L03K140102, Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
  • L04K01020421, Siedlungsentwicklung
  • L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bundesrat ist in Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes zu verpflichten, beim Erlass der Ausführungsvorschriften zur Festlegung des Gewässerraums dafür zu sorgen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumplanung umfassend und gleichwertig aufeinander abgestimmt werden. Bei der Umsetzung der Gewässerraumvorschriften soll sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Siedlungsgebietes die haushälterische Nutzung des Bodens im Vordergrund stehen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer gleichwertig berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden können.</p>
  • Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bundesrat ist in Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes zu verpflichten, beim Erlass der Ausführungsvorschriften zur Festlegung des Gewässerraums dafür zu sorgen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumplanung umfassend und gleichwertig aufeinander abgestimmt werden. Bei der Umsetzung der Gewässerraumvorschriften soll sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Siedlungsgebietes die haushälterische Nutzung des Bodens im Vordergrund stehen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer gleichwertig berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden können.</p>
    • Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer

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