Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
- ShortId
-
12.321
- Id
-
20120321
- Updated
-
10.04.2024 17:53
- Language
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de
- Title
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Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
- AdditionalIndexing
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52;55;Umweltpolitik (allgemein);Siedlungsentwicklung;Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche;Gesetz;Gewässerschutz
- 1
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- L04K06010407, Gewässerschutz
- L03K140102, Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche
- L04K01020421, Siedlungsentwicklung
- L02K0601, Umweltpolitik (allgemein)
- L05K0503010102, Gesetz
- PriorityCouncil1
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Ständerat
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bundesrat ist in Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes zu verpflichten, beim Erlass der Ausführungsvorschriften zur Festlegung des Gewässerraums dafür zu sorgen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumplanung umfassend und gleichwertig aufeinander abgestimmt werden. Bei der Umsetzung der Gewässerraumvorschriften soll sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Siedlungsgebietes die haushälterische Nutzung des Bodens im Vordergrund stehen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer gleichwertig berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden können.</p>
- Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:</p><p>Der Bundesrat ist in Artikel 36a des Gewässerschutzgesetzes zu verpflichten, beim Erlass der Ausführungsvorschriften zur Festlegung des Gewässerraums dafür zu sorgen, dass die Ziele und Grundsätze der Raumplanung umfassend und gleichwertig aufeinander abgestimmt werden. Bei der Umsetzung der Gewässerraumvorschriften soll sowohl innerhalb als auch ausserhalb des Siedlungsgebietes die haushälterische Nutzung des Bodens im Vordergrund stehen. Dabei sollen insbesondere die Bedürfnisse der Bevölkerung sowie die Interessen in den Bereichen Siedlungsentwicklung, Landwirtschaft, Ökologie und Gewässer gleichwertig berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden können.</p>
- Anpassung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer
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