Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG

ShortId
12.414
Id
20120414
Updated
10.04.2024 18:04
Language
de
Title
Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG
AdditionalIndexing
28;Mindestzinssatz;Berufliche Vorsorge;Aufhebung einer Bestimmung;Umwandlungssatz
1
  • L06K010401010207, Mindestzinssatz
  • L06K010401010208, Umwandlungssatz
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das BVG, welches einst als Rahmengesetz für eine unabhängige betriebliche Vorsorgelösung konzipiert wurde, ist wohl die am stärksten überreglementierte Sozialversicherung überhaupt. Bei einem Anlagevolumen von rund 600 Milliarden Franken sind zweifelsohne griffige Regeln nötig. Allerdings dürfen die Regeln nicht so rigide ausgestaltet sein, dass die Politik dem Kapitalmarkt permanent hinterherhinkt. Aus diesem Grund muss man sich fragen, ob technische Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es nicht vorteilhafter wäre, das BVG zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen zu verstärken. Ausserdem dürfen die privaten Anbieter von Versicherungslösungen gegenüber den staatlichen Versicherern nicht diskriminiert werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.</p>
  • Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das BVG, welches einst als Rahmengesetz für eine unabhängige betriebliche Vorsorgelösung konzipiert wurde, ist wohl die am stärksten überreglementierte Sozialversicherung überhaupt. Bei einem Anlagevolumen von rund 600 Milliarden Franken sind zweifelsohne griffige Regeln nötig. Allerdings dürfen die Regeln nicht so rigide ausgestaltet sein, dass die Politik dem Kapitalmarkt permanent hinterherhinkt. Aus diesem Grund muss man sich fragen, ob technische Grössen wie etwa ein Mindestumwandlungssatz oder ein Mindestzinssatz überhaupt im Gesetz festgeschrieben werden sollen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob es nicht vorteilhafter wäre, das BVG zu entschlacken und den Wettbewerb zwischen den Anbietern von Vorsorgelösungen zu verstärken. Ausserdem dürfen die privaten Anbieter von Versicherungslösungen gegenüber den staatlichen Versicherern nicht diskriminiert werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) ist dahingehend zu ändern, dass der Mindestumwandlungssatz sowie der Mindestzinssatz aus ebendiesem gestrichen werden.</p>
    • Herauslösung der technischen Parameter aus dem BVG

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