Effizienz und Demokratie beim Ausbau des nationalen Stromnetzes

ShortId
12.416
Id
20120416
Updated
16.05.2024 13:13
Language
de
Title
Effizienz und Demokratie beim Ausbau des nationalen Stromnetzes
AdditionalIndexing
66;elektrische Leitung;Bewilligung;Kanton;fakultatives Referendum;Baugenehmigung;Hochspannungsleitung;Referendumsrecht
1
  • L06K170303010101, Hochspannungsleitung
  • L05K1703030101, elektrische Leitung
  • L05K0502010104, Referendumsrecht
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0801020501, fakultatives Referendum
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L05K0806010102, Bewilligung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Stromproduzenten und -konsumenten sind sich heute einig, dass die bereits erfolgten und kommenden Veränderungen in der Struktur der Stromproduktion national und international zu neuen, teilweise dringenden Bedürfnissen im Bereich der Stromübertragungsnetze führen werden - mit komplexeren, differenzierteren und möglicherweise zwischen Gleich- und Wechselstrom differenzierten Netzbereichen für unterschiedliche Funktionen.</p><p>Um die heute teilweise sehr langen Verfahren zu beschleunigen, hat der Bund Vorschläge ausarbeiten lassen, die teilweise einschneidende Beschränkungen bei den Mitspracherechten der betroffenen Bevölkerung vorsehen - obwohl diese faktisch bei den Stromtransport-Infrastrukturen bereits deutlich weniger ausgebaut sind als beispielsweise beim Eisenbahn- oder beim Strassenbau. Diesem Abbau der Mitbeteiligungsrechte stellt die hier vorgeschlagene Einführung eines fakultativen Referendums in den direktbetroffenen Kantonen einen Umbau entgegen: Um sowohl Effizienz- wie Demokratieansprüchen gerecht zu werden, können Einspracheverfahren zeitbringend gestrafft werden, doch müssen die Netzbetreiber bei der Planung der Anlagen den berechtigten Anliegen der betroffenen Bevölkerung Rechnung tragen, um in einer allfälligen Volksabstimmung bestehen zu können. Damit werden individuelle Einsprachen zwar nicht verhindert, doch kann eine Straffung bei einer besseren Berücksichtigung der betroffenen Kantonsbevölkerungen als Ganzes hingenommen werden, und die heute oft besonders zeitaufwendigen Einspracheverfahren lokaler Behörden sollten mit der Einführung eines fakultativen Referendums, mit diesem Volksrecht an Bedeutung verlieren.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum nationalen Stromnetz werden dahingehend angepasst, dass der Bau neuer Hochspannungsleitungen sowie der Ausbau bestehender Leitungen in den direktbetroffenen Kantonen einen referendumsfähigen Entscheid voraussetzen.</p>
  • Effizienz und Demokratie beim Ausbau des nationalen Stromnetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Stromproduzenten und -konsumenten sind sich heute einig, dass die bereits erfolgten und kommenden Veränderungen in der Struktur der Stromproduktion national und international zu neuen, teilweise dringenden Bedürfnissen im Bereich der Stromübertragungsnetze führen werden - mit komplexeren, differenzierteren und möglicherweise zwischen Gleich- und Wechselstrom differenzierten Netzbereichen für unterschiedliche Funktionen.</p><p>Um die heute teilweise sehr langen Verfahren zu beschleunigen, hat der Bund Vorschläge ausarbeiten lassen, die teilweise einschneidende Beschränkungen bei den Mitspracherechten der betroffenen Bevölkerung vorsehen - obwohl diese faktisch bei den Stromtransport-Infrastrukturen bereits deutlich weniger ausgebaut sind als beispielsweise beim Eisenbahn- oder beim Strassenbau. Diesem Abbau der Mitbeteiligungsrechte stellt die hier vorgeschlagene Einführung eines fakultativen Referendums in den direktbetroffenen Kantonen einen Umbau entgegen: Um sowohl Effizienz- wie Demokratieansprüchen gerecht zu werden, können Einspracheverfahren zeitbringend gestrafft werden, doch müssen die Netzbetreiber bei der Planung der Anlagen den berechtigten Anliegen der betroffenen Bevölkerung Rechnung tragen, um in einer allfälligen Volksabstimmung bestehen zu können. Damit werden individuelle Einsprachen zwar nicht verhindert, doch kann eine Straffung bei einer besseren Berücksichtigung der betroffenen Kantonsbevölkerungen als Ganzes hingenommen werden, und die heute oft besonders zeitaufwendigen Einspracheverfahren lokaler Behörden sollten mit der Einführung eines fakultativen Referendums, mit diesem Volksrecht an Bedeutung verlieren.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen zum nationalen Stromnetz werden dahingehend angepasst, dass der Bau neuer Hochspannungsleitungen sowie der Ausbau bestehender Leitungen in den direktbetroffenen Kantonen einen referendumsfähigen Entscheid voraussetzen.</p>
    • Effizienz und Demokratie beim Ausbau des nationalen Stromnetzes

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