Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode

ShortId
12.418
Id
20120418
Updated
10.04.2024 18:05
Language
de
Title
Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode
AdditionalIndexing
421;Legislatur;Entschädigung der Parlamentsmitglieder;Teuerungsausgleich;Gesetz
1
  • L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L05K0702010108, Teuerungsausgleich
  • L04K08030105, Legislatur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 14 Absatz 2 PRG wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates mittels Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss Parlamentsressourcengesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Diese Verordnung soll nicht mehr am Anfang jeder Legislaturperiode des Nationalrates erlassen werden, sondern am Ende. Damit erhöhen die Ratsmitglieder nicht für sich persönlich die Entschädigungen, sondern für die neu zu wählenden Mitglieder des Parlamentes. Aus Sicht der Bevölkerung ist es stossend, dass Personen in ein Amt gewählt werden und quasi als erste Amtshandlung ihre Entschädigungen erhöhen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 14</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Ende jeder Legislaturperiode ...</p><p>...</p>
  • Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 14 Absatz 2 PRG wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates mittels Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss Parlamentsressourcengesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Diese Verordnung soll nicht mehr am Anfang jeder Legislaturperiode des Nationalrates erlassen werden, sondern am Ende. Damit erhöhen die Ratsmitglieder nicht für sich persönlich die Entschädigungen, sondern für die neu zu wählenden Mitglieder des Parlamentes. Aus Sicht der Bevölkerung ist es stossend, dass Personen in ein Amt gewählt werden und quasi als erste Amtshandlung ihre Entschädigungen erhöhen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 14</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Ende jeder Legislaturperiode ...</p><p>...</p>
    • Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode

Back to List