Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode
- ShortId
-
12.418
- Id
-
20120418
- Updated
-
10.04.2024 18:05
- Language
-
de
- Title
-
Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode
- AdditionalIndexing
-
421;Legislatur;Entschädigung der Parlamentsmitglieder;Teuerungsausgleich;Gesetz
- 1
-
- L05K0803040101, Entschädigung der Parlamentsmitglieder
- L05K0503010102, Gesetz
- L05K0702010108, Teuerungsausgleich
- L04K08030105, Legislatur
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 14 Absatz 2 PRG wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates mittels Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss Parlamentsressourcengesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Diese Verordnung soll nicht mehr am Anfang jeder Legislaturperiode des Nationalrates erlassen werden, sondern am Ende. Damit erhöhen die Ratsmitglieder nicht für sich persönlich die Entschädigungen, sondern für die neu zu wählenden Mitglieder des Parlamentes. Aus Sicht der Bevölkerung ist es stossend, dass Personen in ein Amt gewählt werden und quasi als erste Amtshandlung ihre Entschädigungen erhöhen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 14</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Ende jeder Legislaturperiode ...</p><p>...</p>
- Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode
- State
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Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Artikel 14 Absatz 2 PRG wird zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates mittels Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen gemäss Parlamentsressourcengesetz ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Diese Verordnung soll nicht mehr am Anfang jeder Legislaturperiode des Nationalrates erlassen werden, sondern am Ende. Damit erhöhen die Ratsmitglieder nicht für sich persönlich die Entschädigungen, sondern für die neu zu wählenden Mitglieder des Parlamentes. Aus Sicht der Bevölkerung ist es stossend, dass Personen in ein Amt gewählt werden und quasi als erste Amtshandlung ihre Entschädigungen erhöhen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsressourcengesetz (PRG) soll wie folgt geändert werden:</p><p>Art. 14</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Ende jeder Legislaturperiode ...</p><p>...</p>
- Parlamentsressourcengesetz. Anpassung des Teuerungsausgleichs am Ende der Legislaturperiode
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