Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerke. Anpassung des Betrages
- ShortId
-
12.420
- Id
-
20120420
- Updated
-
16.05.2024 13:12
- Language
-
de
- Title
-
Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerke. Anpassung des Betrages
- AdditionalIndexing
-
66;nuklearer Unfall;Haftpflichtversicherung;Risikodeckung;Haftung;Kernkraftwerk
- 1
-
- L04K17030201, Kernkraftwerk
- L04K11100103, Haftpflichtversicherung
- L05K1110011301, Risikodeckung
- L04K05070202, Haftung
- L05K1703010601, nuklearer Unfall
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein Jahr nach Fukushima werden die Kosten dieser Katastrophe auf 65 Milliarden Franken geschätzt. Das ist das x-fache des Betrages, den die fünf Kernkraftwerke in der Schweiz gegenwärtig für die Haftpflichtversicherung bezahlen müssen. </p><p>Zudem hat die Studie "Katanos" des Zivilschutzes (Bundesamt für Zivilschutz, 1995) gezeigt, dass ein grösseres Kernkraftwerksunglück in der Schweiz Kosten von etwa 4300 Milliarden verursachen würde, da unser Land keinen Ozean hat, auf dem sich je nach Wind die Radioaktivität ausbreiten könnte wie in Japan.</p><p>Am 13. Juni 2008 hat das Parlament das neue Kernenergiehaftpflichtgesetz verabschiedet. Allerdings ist es noch nicht in Kraft. Dieses Gesetz sieht eine Erhöhung des Betrages zur Deckung auf 1,2 Milliarden Euro vor. Dies entspricht rund 1,5 Milliarden Franken. Dieser Betrag reicht aber noch immer bei Weitem nicht, um die Schäden, die ein Kernkraftwerkunglück in der Schweiz verursachen könnte, zu decken. </p><p>Es trifft zwar zu, dass die Vernehmlassung zum KHG gezeigt hat, dass ein Betrag zur Deckung von über 2,25 Milliarden Euro politisch keine Chance hätte. Dies war aber vor Fukushima - zu einem Zeitpunkt also, da viele einen solchen Unfall in den hochtechnologisierten Ländern für nahezu unmöglich hielten.</p><p>Der Bundesrat selbst gibt zu, dass die gesetzlich vorgesehene Deckung bei einer Atomkatastrophe nicht ausreicht. Er hat dies in seiner Antwort auf meine Frage 12.5148 vom 7. März 2012 bestätigt.</p><p>Um einerseits zu vermeiden, dass bei einer Atomkatastrophe der Hauptteil der Kosten auf das Gemeinwesen abgewälzt wird, und damit es andererseits keine Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Energieträgern gibt, verlange ich, dass die Deckung nach den Artikeln 8 bis 13 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes angepasst wird. Falls sich kein Versicherer oder kein Versicherungspool finden lässt, oder auch wenn dies überhaupt als sinnvoller erachtet wird, könnte der Bund einen Grossteil eines möglichen Schadens versichern und die Prämien der Kernkraftwerke in die Entwicklung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien investieren, damit der Ausstieg aus der Kernenergie rascher vonstattengehen kann und die grosse Gefahr, die von den Kernkraftwerken ausgeht, schneller kleiner wird (dafür braucht es eine neue Bestimmung).</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Deckung nach den Artikeln 8 bis 13 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) wird unter Berücksichtigung der Fukushima-Katastrophe und der Schäden, die bei einem grösseren Unglück in einem Kernkraftwerk in der Schweiz entstehen könnten, angepasst.</p>
- Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerke. Anpassung des Betrages
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein Jahr nach Fukushima werden die Kosten dieser Katastrophe auf 65 Milliarden Franken geschätzt. Das ist das x-fache des Betrages, den die fünf Kernkraftwerke in der Schweiz gegenwärtig für die Haftpflichtversicherung bezahlen müssen. </p><p>Zudem hat die Studie "Katanos" des Zivilschutzes (Bundesamt für Zivilschutz, 1995) gezeigt, dass ein grösseres Kernkraftwerksunglück in der Schweiz Kosten von etwa 4300 Milliarden verursachen würde, da unser Land keinen Ozean hat, auf dem sich je nach Wind die Radioaktivität ausbreiten könnte wie in Japan.</p><p>Am 13. Juni 2008 hat das Parlament das neue Kernenergiehaftpflichtgesetz verabschiedet. Allerdings ist es noch nicht in Kraft. Dieses Gesetz sieht eine Erhöhung des Betrages zur Deckung auf 1,2 Milliarden Euro vor. Dies entspricht rund 1,5 Milliarden Franken. Dieser Betrag reicht aber noch immer bei Weitem nicht, um die Schäden, die ein Kernkraftwerkunglück in der Schweiz verursachen könnte, zu decken. </p><p>Es trifft zwar zu, dass die Vernehmlassung zum KHG gezeigt hat, dass ein Betrag zur Deckung von über 2,25 Milliarden Euro politisch keine Chance hätte. Dies war aber vor Fukushima - zu einem Zeitpunkt also, da viele einen solchen Unfall in den hochtechnologisierten Ländern für nahezu unmöglich hielten.</p><p>Der Bundesrat selbst gibt zu, dass die gesetzlich vorgesehene Deckung bei einer Atomkatastrophe nicht ausreicht. Er hat dies in seiner Antwort auf meine Frage 12.5148 vom 7. März 2012 bestätigt.</p><p>Um einerseits zu vermeiden, dass bei einer Atomkatastrophe der Hauptteil der Kosten auf das Gemeinwesen abgewälzt wird, und damit es andererseits keine Verzerrungen des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Energieträgern gibt, verlange ich, dass die Deckung nach den Artikeln 8 bis 13 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes angepasst wird. Falls sich kein Versicherer oder kein Versicherungspool finden lässt, oder auch wenn dies überhaupt als sinnvoller erachtet wird, könnte der Bund einen Grossteil eines möglichen Schadens versichern und die Prämien der Kernkraftwerke in die Entwicklung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien investieren, damit der Ausstieg aus der Kernenergie rascher vonstattengehen kann und die grosse Gefahr, die von den Kernkraftwerken ausgeht, schneller kleiner wird (dafür braucht es eine neue Bestimmung).</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Deckung nach den Artikeln 8 bis 13 des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) wird unter Berücksichtigung der Fukushima-Katastrophe und der Schäden, die bei einem grösseren Unglück in einem Kernkraftwerk in der Schweiz entstehen könnten, angepasst.</p>
- Haftpflichtversicherung für Kernkraftwerke. Anpassung des Betrages
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