Maximale Laufzeit für die bestehenden AKW festlegen

ShortId
12.421
Id
20120421
Updated
10.04.2024 11:30
Language
de
Title
Maximale Laufzeit für die bestehenden AKW festlegen
AdditionalIndexing
66;Bewilligung für Kraftwerk;Frist;Kernkraftwerk;Kraftwerksstilllegung
1
  • L04K17030201, Kernkraftwerk
  • L04K17010104, Bewilligung für Kraftwerk
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K17010113, Kraftwerksstilllegung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Zusammenhang mit dem beschlossenen Atomausstieg stellt sich immer wieder die Frage der maximalen Laufzeit unserer Atomkraftwerke. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zur Befristung der Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg steht diese Frage erneut im Zentrum der Diskussion. Trotz dem beschlossenen Atomausstieg sind weder in der Energiestrategie 2050 des Bundesrates noch in Parlamentsbeschlüssen maximale Laufzeiten für AKW festgelegt. Sowohl für die Betreiber der AKW wie auch für Investitionen in die Energiewende fehlt es dadurch an Planungssicherheit. Daher ist es notwendig, für jedes AKW in der Schweiz eine maximale Laufzeit - vorbehältlich einer früheren Ausserbetriebsnahme aus Sicherheitsgründen - festzulegen, damit der Atomausstieg vollzogen wird und die Unternehmen ihre Investitionen auf definierte maximale Laufzeiten ausrichten können. Es ist auch nötig, die Energiestrategie 2050 des Bundes auf die maximale Laufzeit der AKW in der Schweiz abzustimmen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Für jedes der bestehenden Atomkraftwerke in der Schweiz ist eine maximale Laufzeit festzulegen. Die Energiestrategie 2050 des Bundes muss dieser maximalen Laufzeit Rechnung tragen. Die vorzeitige Ausserbetriebnahme zur Wahrung der nuklearen Sicherheit bleibt vorbehalten.</p>
  • Maximale Laufzeit für die bestehenden AKW festlegen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Zusammenhang mit dem beschlossenen Atomausstieg stellt sich immer wieder die Frage der maximalen Laufzeit unserer Atomkraftwerke. Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zur Befristung der Betriebsbewilligung des AKW Mühleberg steht diese Frage erneut im Zentrum der Diskussion. Trotz dem beschlossenen Atomausstieg sind weder in der Energiestrategie 2050 des Bundesrates noch in Parlamentsbeschlüssen maximale Laufzeiten für AKW festgelegt. Sowohl für die Betreiber der AKW wie auch für Investitionen in die Energiewende fehlt es dadurch an Planungssicherheit. Daher ist es notwendig, für jedes AKW in der Schweiz eine maximale Laufzeit - vorbehältlich einer früheren Ausserbetriebsnahme aus Sicherheitsgründen - festzulegen, damit der Atomausstieg vollzogen wird und die Unternehmen ihre Investitionen auf definierte maximale Laufzeiten ausrichten können. Es ist auch nötig, die Energiestrategie 2050 des Bundes auf die maximale Laufzeit der AKW in der Schweiz abzustimmen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Für jedes der bestehenden Atomkraftwerke in der Schweiz ist eine maximale Laufzeit festzulegen. Die Energiestrategie 2050 des Bundes muss dieser maximalen Laufzeit Rechnung tragen. Die vorzeitige Ausserbetriebnahme zur Wahrung der nuklearen Sicherheit bleibt vorbehalten.</p>
    • Maximale Laufzeit für die bestehenden AKW festlegen

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