Regierungs- statt Legislaturprogramm

ShortId
12.432
Id
20120432
Updated
10.02.2026 20:44
Language
de
Title
Regierungs- statt Legislaturprogramm
AdditionalIndexing
04;421;freie Schlagwörter: Kenntnisnahme;Bericht;Aufgaben des Parlaments;politische Planung;Regierungsprogramm;parlamentarisches Verfahren
1
  • L06K080602010102, Regierungsprogramm
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0807010501, politische Planung
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Debatten in den eidgenössischen Räten in den Jahren 2004, 2008 und 2012 über die Legislaturplanung haben ein ungutes Gefühl hinterlassen, was die Rollenverteilung von Parlament und Regierung betrifft. Dieses Malaise äussert sich in Frustration der Ratsmitglieder und in einer grossen Zahl von Anträgen, die aber unabhängig davon, ob sie angenommen oder abgelehnt werden, keine zwingenden Rechtsfolgen haben.</p><p>Die hier verlangte Klärung der Rollenverteilung würde nur das Verfahren aufgreifen, das heute in den Kantonen gilt und einstmals auch im Bund gegolten hat. Eine klarere Rollenzuweisung würde die Regierung stärker für die Legislaturplanung verantwortlich machen und ihre Glaubwürdigkeit als oberste leitende Behörde des Bundes erhöhen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Künftig soll das vom Bundesrat erarbeitete Legislaturprogramm Gegenstand einer allgemeinen politischen Debatte in den eidgenössischen Räten bilden und vom Parlament nicht mehr eigens verabschiedet werden; dieses soll davon also nur noch Kenntnis nehmen. Dabei geht es schlicht und einfach darum, dem Grundsatz der Gewaltentrennung nachzuleben.</p>
  • Regierungs- statt Legislaturprogramm
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20120427
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Debatten in den eidgenössischen Räten in den Jahren 2004, 2008 und 2012 über die Legislaturplanung haben ein ungutes Gefühl hinterlassen, was die Rollenverteilung von Parlament und Regierung betrifft. Dieses Malaise äussert sich in Frustration der Ratsmitglieder und in einer grossen Zahl von Anträgen, die aber unabhängig davon, ob sie angenommen oder abgelehnt werden, keine zwingenden Rechtsfolgen haben.</p><p>Die hier verlangte Klärung der Rollenverteilung würde nur das Verfahren aufgreifen, das heute in den Kantonen gilt und einstmals auch im Bund gegolten hat. Eine klarere Rollenzuweisung würde die Regierung stärker für die Legislaturplanung verantwortlich machen und ihre Glaubwürdigkeit als oberste leitende Behörde des Bundes erhöhen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Künftig soll das vom Bundesrat erarbeitete Legislaturprogramm Gegenstand einer allgemeinen politischen Debatte in den eidgenössischen Räten bilden und vom Parlament nicht mehr eigens verabschiedet werden; dieses soll davon also nur noch Kenntnis nehmen. Dabei geht es schlicht und einfach darum, dem Grundsatz der Gewaltentrennung nachzuleben.</p>
    • Regierungs- statt Legislaturprogramm
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Debatten in den eidgenössischen Räten in den Jahren 2004, 2008 und 2012 über die Legislaturplanung haben ein ungutes Gefühl hinterlassen, was die Rollenverteilung von Parlament und Regierung betrifft. Dieses Malaise äussert sich in Frustration der Ratsmitglieder und in einer grossen Zahl von Anträgen, die aber unabhängig davon, ob sie angenommen oder abgelehnt werden, keine zwingenden Rechtsfolgen haben.</p><p>Die hier verlangte Klärung der Rollenverteilung würde nur das Verfahren aufgreifen, das heute in den Kantonen gilt und einstmals auch im Bund gegolten hat. Eine klarere Rollenzuweisung würde die Regierung stärker für die Legislaturplanung verantwortlich machen und ihre Glaubwürdigkeit als oberste leitende Behörde des Bundes erhöhen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Künftig soll das vom Bundesrat erarbeitete Legislaturprogramm Gegenstand einer allgemeinen politischen Debatte in den eidgenössischen Räten bilden und vom Parlament nicht mehr eigens verabschiedet werden; dieses soll davon also nur noch Kenntnis nehmen. Dabei geht es schlicht und einfach darum, dem Grundsatz der Gewaltentrennung nachzuleben.</p>
    • Regierungs- statt Legislaturprogramm
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Die Debatten in den eidgenössischen Räten in den Jahren 2004, 2008 und 2012 über die Legislaturplanung haben ein ungutes Gefühl hinterlassen, was die Rollenverteilung von Parlament und Regierung betrifft. Dieses Malaise äussert sich in Frustration der Ratsmitglieder und in einer grossen Zahl von Anträgen, die aber unabhängig davon, ob sie angenommen oder abgelehnt werden, keine zwingenden Rechtsfolgen haben.</p><p>Die hier verlangte Klärung der Rollenverteilung würde nur das Verfahren aufgreifen, das heute in den Kantonen gilt und einstmals auch im Bund gegolten hat. Eine klarere Rollenzuweisung würde die Regierung stärker für die Legislaturplanung verantwortlich machen und ihre Glaubwürdigkeit als oberste leitende Behörde des Bundes erhöhen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Künftig soll das vom Bundesrat erarbeitete Legislaturprogramm Gegenstand einer allgemeinen politischen Debatte in den eidgenössischen Räten bilden und vom Parlament nicht mehr eigens verabschiedet werden; dieses soll davon also nur noch Kenntnis nehmen. Dabei geht es schlicht und einfach darum, dem Grundsatz der Gewaltentrennung nachzuleben.</p>
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