Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl

ShortId
12.434
Id
20120434
Updated
10.02.2026 20:51
Language
de
Title
Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
AdditionalIndexing
421;12;Bundesanwaltschaft;Richter/in;Rücktritt;Abgangsentschädigung;Bundesverwaltungsgericht;Bundesstrafgericht;Wiederwahl
1
  • L04K08010314, Wiederwahl
  • L04K08010310, Rücktritt
  • L06K070201010101, Abgangsentschädigung
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
  • L04K05050201, Richter/in
  • L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
  • L06K050501030102, Bundesstrafgericht
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
  • Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
    • Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
    • Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
  • Index
    2
    Texts
    • <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
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