Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
- ShortId
-
12.434
- Id
-
20120434
- Updated
-
10.02.2026 20:51
- Language
-
de
- Title
-
Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
- AdditionalIndexing
-
421;12;Bundesanwaltschaft;Richter/in;Rücktritt;Abgangsentschädigung;Bundesverwaltungsgericht;Bundesstrafgericht;Wiederwahl
- 1
-
- L04K08010314, Wiederwahl
- L04K08010310, Rücktritt
- L06K070201010101, Abgangsentschädigung
- L04K08040407, Bundesanwaltschaft
- L04K05050201, Richter/in
- L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
- L06K050501030102, Bundesstrafgericht
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
- Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
- Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
- Wahlen durch die Bundesversammlung. Abgangsentschädigung im Falle der Nichtwiederwahl und Modalitäten der Wiederwahl
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- Index
- 2
- Texts
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- <p>Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates arbeitet die Rechtsgrundlagen dafür aus, dass Personen, die eine Funktion ausgeübt haben, in die sie von der Bundesversammlung gewählt wurden, eine Abgangsentschädigung ausgerichtet werden kann. Dies gilt nicht für Personen, die ihre Funktion im Nebenamt ausgeübt haben. Noch keine Grundlagen bestehen heute für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen Bundesgerichte, die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt sowie die Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte. Die Kommission regelt das Wiederwahlverfahren u. a. so, dass die Entscheide mindestens sechs Monate vor Ablauf der Amtsdauer gefällt werden.</p>
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