Beteiligung des Bundes an der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA

ShortId
12.437
Id
20120437
Updated
10.04.2024 18:07
Language
de
Title
Beteiligung des Bundes an der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA
AdditionalIndexing
24;Steuerübereinkommen;Verrechnungssteuer;Finanzhilfe;USA
1
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K03050305, USA
  • L05K1107040601, Verrechnungssteuer
  • L04K11020302, Finanzhilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der schwelende Steuerstreit mit den USA ist in beidseitigem Interesse möglichst rasch beizulegen. Die USA verlangen eine Abgeltungssumme für entgangene Steuereinnahmen. Die gegenwärtig verlangten Beträge stehen für unsere Banken allerdings in keinem Verhältnis zum amerikanischen Kundengeschäft. Dennoch ist eine Übereinkunft in realistischer Höhe möglich. Allein in den Jahren zwischen 1990 und 2010 hat die Eidgenossenschaft netto 75 Milliarden Franken an Verrechnungssteuern eingenommen. Diese bis heute anhaltende staatliche Schwarzgeldstrategie erfolgte ohne Protest. Die Bankkunden haben im Grunde genommen mit ihren nicht mehr eingeforderten Summen ihre Erträge durchaus versteuert. Begünstigter war ausschliesslich der Bund; zu den Banken oder in die Heimatländer der Kunden ist kein Geld zurückgeflossen.</p><p>Darum soll der Staat als langjähriger Profiteur ohne Eigenleistung einen namhaften Anteil der mit den USA ausgehandelten Summe bezahlen. Der entsprechende Betrag ist noch nicht quantifizierbar, da entsprechende Vereinbarungen noch ausstehen. Es soll sich indessen um einen substanziellen Betrag der Eidgenossenschaft handeln; dieser Bundesbeitrag ist zurückstellen und kontinuierlich mit den künftig anfallenden Nettoerträgen der Verrechnungssteuer aufzulösen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den Bund zur Bezahlung eines angemessenen Betrags zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA zu ermächtigen.</p>
  • Beteiligung des Bundes an der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der schwelende Steuerstreit mit den USA ist in beidseitigem Interesse möglichst rasch beizulegen. Die USA verlangen eine Abgeltungssumme für entgangene Steuereinnahmen. Die gegenwärtig verlangten Beträge stehen für unsere Banken allerdings in keinem Verhältnis zum amerikanischen Kundengeschäft. Dennoch ist eine Übereinkunft in realistischer Höhe möglich. Allein in den Jahren zwischen 1990 und 2010 hat die Eidgenossenschaft netto 75 Milliarden Franken an Verrechnungssteuern eingenommen. Diese bis heute anhaltende staatliche Schwarzgeldstrategie erfolgte ohne Protest. Die Bankkunden haben im Grunde genommen mit ihren nicht mehr eingeforderten Summen ihre Erträge durchaus versteuert. Begünstigter war ausschliesslich der Bund; zu den Banken oder in die Heimatländer der Kunden ist kein Geld zurückgeflossen.</p><p>Darum soll der Staat als langjähriger Profiteur ohne Eigenleistung einen namhaften Anteil der mit den USA ausgehandelten Summe bezahlen. Der entsprechende Betrag ist noch nicht quantifizierbar, da entsprechende Vereinbarungen noch ausstehen. Es soll sich indessen um einen substanziellen Betrag der Eidgenossenschaft handeln; dieser Bundesbeitrag ist zurückstellen und kontinuierlich mit den künftig anfallenden Nettoerträgen der Verrechnungssteuer aufzulösen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es sind die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um den Bund zur Bezahlung eines angemessenen Betrags zur Beilegung des Steuerstreits mit den USA zu ermächtigen.</p>
    • Beteiligung des Bundes an der Bereinigung des Steuerstreits mit den USA

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