Übernahme der Verfahrenskosten und Beteiligung an den Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen
- ShortId
-
12.440
- Id
-
20120440
- Updated
-
16.05.2024 13:11
- Language
-
de
- Title
-
Übernahme der Verfahrenskosten und Beteiligung an den Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen
- AdditionalIndexing
-
12;Ausländer/in;Gebühren;Kostenrechnung;Justizvollzugsanstalt;Häftling;Selbstbehalt
- 1
-
- L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K1107020401, Gebühren
- L05K1110011303, Selbstbehalt
- L04K05010301, Häftling
- L04K05060102, Ausländer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es ist allgemein bekannt, dass die Gefängnisse in der Schweiz überwiegend mit Ausländerinnen und Ausländern gefüllt sind. Sie sind für die Mehrheit der in der Schweiz begangenen Straftaten verantwortlich, vor allem der besonders schweren Straftaten. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik hat die Zahl der Straftaten 2011 noch einmal um 6 Prozent zugenommen und beläuft sich auf 692 954 Delikte; die Mehrzahl von ihnen wurde von Ausländerinnen und Ausländern begangen, und von diesen ist wiederum die Mehrzahl nicht in der Schweiz wohnhaft und zahlt demnach in unserem Land keine Steuern. Bekannt ist auch, dass die Verfahrenskosten, zu deren Übernahme die nicht in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer verurteilt werden, sehr oft nicht beglichen werden.</p><p>Die Verbrechen und Vergehen nehmen weiter zu. Die Gefängnisse in unserem Land sind übervoll. Jedes Verbrechen und jedes Vergehen zieht ein Verfahren nach sich, und das steigert die Kosten unseres Justizwesens. Die Inhaftierung der Delinquenten bringt weitere Kosten mit sich. Nun müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass dann, wenn die Verurteilten Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz sind - und das ist die überwiegende Zahl der Fälle -, diese Kosten ganz zulasten der Schweizer Steuerzahler gehen, weil man sie bei den Schuldigen nicht eintreiben kann, die sich für zahlungsunfähig erklären und in der Schweiz auch keine Steuern bezahlen.</p><p>Diese ungerechten Zustände müssen beseitigt werden mit Massnahmen, die garantieren, dass die Kosten von den Delinquenten getragen werden, die sie verursachen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Kriminelle und Delinquenten, die in der Schweiz keine Steuern bezahlen, haben die Verfahrenskosten zu tragen und sich an den Haftkosten zu beteiligen. Wenn sie den geschuldeten Betrag nicht beibringen können, haben sie das, was sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern an Verfahrenskosten und Haftkosten schulden, durch eine gemeinnützige Arbeit gleichen Werts abzugelten.</p><p>Die Beteiligung von Personen, die in der Schweiz keine Steuern bezahlen, an den Haftkosten lässt sich mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot durchaus begründen. Diese Beteiligung könnte sich auf 150 Schweizerfranken pro Tag belaufen. Die verurteilte Person könnte diese Schuld durch Leistung gemeinnütziger Arbeit abgelten, zum Beispiel im Strassenunterhaltsdienst des Kantons, dem die Kosten des Strafverfahrens und der Haft entstanden sind. </p><p>Im Falle einer Ausschaffung wäre die gemeinnützige Arbeit während der Verbüssung der Strafe zu erbringen.</p>
- Übernahme der Verfahrenskosten und Beteiligung an den Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es ist allgemein bekannt, dass die Gefängnisse in der Schweiz überwiegend mit Ausländerinnen und Ausländern gefüllt sind. Sie sind für die Mehrheit der in der Schweiz begangenen Straftaten verantwortlich, vor allem der besonders schweren Straftaten. Gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Statistik hat die Zahl der Straftaten 2011 noch einmal um 6 Prozent zugenommen und beläuft sich auf 692 954 Delikte; die Mehrzahl von ihnen wurde von Ausländerinnen und Ausländern begangen, und von diesen ist wiederum die Mehrzahl nicht in der Schweiz wohnhaft und zahlt demnach in unserem Land keine Steuern. Bekannt ist auch, dass die Verfahrenskosten, zu deren Übernahme die nicht in der Schweiz wohnhaften Ausländerinnen und Ausländer verurteilt werden, sehr oft nicht beglichen werden.</p><p>Die Verbrechen und Vergehen nehmen weiter zu. Die Gefängnisse in unserem Land sind übervoll. Jedes Verbrechen und jedes Vergehen zieht ein Verfahren nach sich, und das steigert die Kosten unseres Justizwesens. Die Inhaftierung der Delinquenten bringt weitere Kosten mit sich. Nun müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, dass dann, wenn die Verurteilten Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsrecht in der Schweiz sind - und das ist die überwiegende Zahl der Fälle -, diese Kosten ganz zulasten der Schweizer Steuerzahler gehen, weil man sie bei den Schuldigen nicht eintreiben kann, die sich für zahlungsunfähig erklären und in der Schweiz auch keine Steuern bezahlen.</p><p>Diese ungerechten Zustände müssen beseitigt werden mit Massnahmen, die garantieren, dass die Kosten von den Delinquenten getragen werden, die sie verursachen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Kriminelle und Delinquenten, die in der Schweiz keine Steuern bezahlen, haben die Verfahrenskosten zu tragen und sich an den Haftkosten zu beteiligen. Wenn sie den geschuldeten Betrag nicht beibringen können, haben sie das, was sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern an Verfahrenskosten und Haftkosten schulden, durch eine gemeinnützige Arbeit gleichen Werts abzugelten.</p><p>Die Beteiligung von Personen, die in der Schweiz keine Steuern bezahlen, an den Haftkosten lässt sich mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot durchaus begründen. Diese Beteiligung könnte sich auf 150 Schweizerfranken pro Tag belaufen. Die verurteilte Person könnte diese Schuld durch Leistung gemeinnütziger Arbeit abgelten, zum Beispiel im Strassenunterhaltsdienst des Kantons, dem die Kosten des Strafverfahrens und der Haft entstanden sind. </p><p>Im Falle einer Ausschaffung wäre die gemeinnützige Arbeit während der Verbüssung der Strafe zu erbringen.</p>
- Übernahme der Verfahrenskosten und Beteiligung an den Haftkosten durch Personen, die in der Schweiz keine Steuern zahlen
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