Nationale Datenbank für Daten der medizinischen Bildgebung

ShortId
12.441
Id
20120441
Updated
10.04.2024 18:02
Language
de
Title
Nationale Datenbank für Daten der medizinischen Bildgebung
AdditionalIndexing
2841;Gesundheitspass;Personendaten;Krankenkasse;Therapeutik;Datenbasis;Patient/in
1
  • L04K01050508, Gesundheitspass
  • L04K01050517, Patient/in
  • L05K1203040202, Personendaten
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L06K120301010301, Datenbasis
  • L05K0104010902, Krankenkasse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Medizin sind bildgebende Verfahren sehr wertvolle Instrumente, die immer genauere und differenziertere Diagnosen ermöglichen. Zu diesen Verfahren gehören das herkömmliche Röntgen, die Mammographie, die Messung der Knochendichte (Knochendensitrometrie), die Computertomographie, der Ultraschall, die magnetische Kernresonanz (MRI) und die Positron-Emissions-Tomographie (PET). Bei diesen Verfahren kommt es aber unweigerlich auch zu teuren Mehrfachuntersuchungen, die für die Patientinnen und Patienten alles andere als harmlos sind, denn bei den ersten vier der oben genannten Verfahren werden Röntgenstrahlen verwendet. Die Resultate werden an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin übermittelt, in Form von grossformatigen Bildern oder im besseren Fall als DVD. Es ist dann Sache der Patientinnen und Patienten, diese Daten aufzubewahren, auch auf die Gefahr hin, dass die Bilder verlorengehen. Mit dieser Initiative soll erreicht werden, dass die Daten in Zukunft digital und nicht mehr als Abzug übermittelt und aufbewahrt werden, und zwar in einer einzigen Datenbank für die ganze Schweiz. Für die technischen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Schaffung einer solchen Datenbank ist eine angemessene Übergangsfrist vorzusehen.</p><p>Diese Initiative hat folgende Ziele:</p><p>1. teure, unnötige und auch gefährliche Mehrfachuntersuchungen vermeiden und dadurch Kosten einsparen;</p><p>2. die Daten dauerhaft aufbewahren;</p><p>3. der Forschung Daten in anonymisierter Form zur Verfügung stellen;</p><p>4. die Einhaltung des Arztgeheimnisses nach Artikel 321 des Strafgesetzbuches und der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz gewährleisten.</p><p>Mit dieser Initiative soll ein Pilotprojekt geschaffen werden, mit dem Erfahrungen gesammelt werden sollen. In einem nächsten Schritt kann dann auf der Grundlage der Erfahrungen eine nationale Datenbank für alle medizinischen Daten geschaffen werden. Die Initiative bildet einen Gegenentwurf zum Modell der integrierten Versorgung (Managed Care). Die Versorgungsnetze können nur dann wirklich funktionieren, wenn die Ärztinnen und Ärzte vollen Zugang zu den medizinischen Informationen haben. Statt jedes Versorgungsnetz zu zwingen, sein eigenes Informatiksystem einzurichten, ist es realistischer und effizienter, ein System für die ganze Schweiz zu schaffen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung schafft die gesetzliche Grundlage für eine nationale elektronische Datenbank, die für jede krankenversicherungspflichtige Person ein Dossier enthält. In diesem Dossier sind sämtliche Bilder der versicherten Person abgelegt, die seit Inkrafttreten des KVG mit einem Verfahren der medizinischen Bildgebung erstellt wurden. Nur das zugelassene medizinische Personal hat Zugang zu dieser Datenbank, und dies auch nur nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten.</p>
  • Nationale Datenbank für Daten der medizinischen Bildgebung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Medizin sind bildgebende Verfahren sehr wertvolle Instrumente, die immer genauere und differenziertere Diagnosen ermöglichen. Zu diesen Verfahren gehören das herkömmliche Röntgen, die Mammographie, die Messung der Knochendichte (Knochendensitrometrie), die Computertomographie, der Ultraschall, die magnetische Kernresonanz (MRI) und die Positron-Emissions-Tomographie (PET). Bei diesen Verfahren kommt es aber unweigerlich auch zu teuren Mehrfachuntersuchungen, die für die Patientinnen und Patienten alles andere als harmlos sind, denn bei den ersten vier der oben genannten Verfahren werden Röntgenstrahlen verwendet. Die Resultate werden an den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin übermittelt, in Form von grossformatigen Bildern oder im besseren Fall als DVD. Es ist dann Sache der Patientinnen und Patienten, diese Daten aufzubewahren, auch auf die Gefahr hin, dass die Bilder verlorengehen. Mit dieser Initiative soll erreicht werden, dass die Daten in Zukunft digital und nicht mehr als Abzug übermittelt und aufbewahrt werden, und zwar in einer einzigen Datenbank für die ganze Schweiz. Für die technischen Vorkehrungen im Zusammenhang mit der Schaffung einer solchen Datenbank ist eine angemessene Übergangsfrist vorzusehen.</p><p>Diese Initiative hat folgende Ziele:</p><p>1. teure, unnötige und auch gefährliche Mehrfachuntersuchungen vermeiden und dadurch Kosten einsparen;</p><p>2. die Daten dauerhaft aufbewahren;</p><p>3. der Forschung Daten in anonymisierter Form zur Verfügung stellen;</p><p>4. die Einhaltung des Arztgeheimnisses nach Artikel 321 des Strafgesetzbuches und der Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz gewährleisten.</p><p>Mit dieser Initiative soll ein Pilotprojekt geschaffen werden, mit dem Erfahrungen gesammelt werden sollen. In einem nächsten Schritt kann dann auf der Grundlage der Erfahrungen eine nationale Datenbank für alle medizinischen Daten geschaffen werden. Die Initiative bildet einen Gegenentwurf zum Modell der integrierten Versorgung (Managed Care). Die Versorgungsnetze können nur dann wirklich funktionieren, wenn die Ärztinnen und Ärzte vollen Zugang zu den medizinischen Informationen haben. Statt jedes Versorgungsnetz zu zwingen, sein eigenes Informatiksystem einzurichten, ist es realistischer und effizienter, ein System für die ganze Schweiz zu schaffen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesversammlung schafft die gesetzliche Grundlage für eine nationale elektronische Datenbank, die für jede krankenversicherungspflichtige Person ein Dossier enthält. In diesem Dossier sind sämtliche Bilder der versicherten Person abgelegt, die seit Inkrafttreten des KVG mit einem Verfahren der medizinischen Bildgebung erstellt wurden. Nur das zugelassene medizinische Personal hat Zugang zu dieser Datenbank, und dies auch nur nach Einwilligung der Patientin oder des Patienten.</p>
    • Nationale Datenbank für Daten der medizinischen Bildgebung

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