Lohngleichheit gewährleisten mithilfe von tripartiten Kommissionen

ShortId
12.443
Id
20120443
Updated
14.11.2025 07:20
Language
de
Title
Lohngleichheit gewährleisten mithilfe von tripartiten Kommissionen
AdditionalIndexing
04;15;Gleichstellung von Mann und Frau;Kontrolle;Gewerbeaufsicht;Lohngleichheit;ausserparlamentarische Kommission
1
  • L05K0702010305, Lohngleichheit
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0806020201, ausserparlamentarische Kommission
  • L05K0702040204, Gewerbeaufsicht
  • L04K08020313, Kontrolle
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die tripartiten Kommissionen überwachen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Kantonen und beim Bund. Sie setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die generelle Beobachtung des Arbeitsmarktes. Zu diesem Zweck haben die Inspektorinnen und Inspektoren Zugang zu Informationen, beispielsweise zu Lohnausweisen. Die tripartiten Kommissionen legen jährlich die Schwerpunkte für die Kontrollen fest und werden über problematische Situationen informiert. Die Qualität und die Notwendigkeit der Arbeit dieser Kommissionen sind heute unbestritten.</p><p>Mit der Arbeitsmarktüberwachung soll gewährleistet werden, dass der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort" in allen Regionen der Schweiz umgesetzt wird. Personen, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden, haben gestützt auf das Gleichstellungsgesetz zwar die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Doch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Situation noch immer nicht zufriedenstellend. Der Lohngleichheitsdialog ist bisher auch auf eher bescheidenes Echo gestossen. Deshalb muss die Umsetzung des Grundsatzes gestärkt werden und müssen Massnahmen ergriffen werden, damit die Lohngleichheit Realität wird. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts ausgeweitet werden. Die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren, die Einsicht in Lohnbuchhaltungen haben, können sich somit auch für die Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einsetzen. Die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelten Instrumente wie Logib und Topbox stehen den Inspektorinnen und Inspektoren zur Verfügung. Diese Arbeit kann von allen tripartiten Kommissionen, die für die flankierenden Massnahmen zuständig sind, ausgeführt werden. Subsidiär kann die Arbeit von einer eigens für die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen geschaffenen Behörde übernommen werden (Pa. Iv. 11.445 der sozialdemokratischen Fraktion; Pa. Iv. 11.404 der grünen Fraktion).</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, das Obligationenrecht (Art. 360a und folgende) dahingehend zu ändern, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht (tripartite Kommissionen des Bundes und der Kantone) auf die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts ausgedehnt wird.</p>
  • Lohngleichheit gewährleisten mithilfe von tripartiten Kommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die tripartiten Kommissionen überwachen im Rahmen der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit die Löhne und Arbeitsbedingungen in den Kantonen und beim Bund. Sie setzen sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Arbeitgebern und Gewerkschaften zusammen. Ihre wichtigste Aufgabe ist die generelle Beobachtung des Arbeitsmarktes. Zu diesem Zweck haben die Inspektorinnen und Inspektoren Zugang zu Informationen, beispielsweise zu Lohnausweisen. Die tripartiten Kommissionen legen jährlich die Schwerpunkte für die Kontrollen fest und werden über problematische Situationen informiert. Die Qualität und die Notwendigkeit der Arbeit dieser Kommissionen sind heute unbestritten.</p><p>Mit der Arbeitsmarktüberwachung soll gewährleistet werden, dass der Grundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit am gleichen Ort" in allen Regionen der Schweiz umgesetzt wird. Personen, die aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert werden, haben gestützt auf das Gleichstellungsgesetz zwar die Möglichkeit, ihre Rechte geltend zu machen. Doch mehr als 15 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes ist die Situation noch immer nicht zufriedenstellend. Der Lohngleichheitsdialog ist bisher auch auf eher bescheidenes Echo gestossen. Deshalb muss die Umsetzung des Grundsatzes gestärkt werden und müssen Massnahmen ergriffen werden, damit die Lohngleichheit Realität wird. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, soll die tripartite Arbeitsmarktaufsicht auf die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts ausgeweitet werden. Die Arbeitsmarktinspektorinnen und -inspektoren, die Einsicht in Lohnbuchhaltungen haben, können sich somit auch für die Gewährleistung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einsetzen. Die vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann entwickelten Instrumente wie Logib und Topbox stehen den Inspektorinnen und Inspektoren zur Verfügung. Diese Arbeit kann von allen tripartiten Kommissionen, die für die flankierenden Massnahmen zuständig sind, ausgeführt werden. Subsidiär kann die Arbeit von einer eigens für die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen geschaffenen Behörde übernommen werden (Pa. Iv. 11.445 der sozialdemokratischen Fraktion; Pa. Iv. 11.404 der grünen Fraktion).</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlament wird beauftragt, das Obligationenrecht (Art. 360a und folgende) dahingehend zu ändern, dass die tripartite Arbeitsmarktaufsicht (tripartite Kommissionen des Bundes und der Kantone) auf die Bekämpfung von Lohndiskriminierungen aufgrund des Geschlechts ausgedehnt wird.</p>
    • Lohngleichheit gewährleisten mithilfe von tripartiten Kommissionen

Back to List