Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken

ShortId
12.447
Id
20120447
Updated
10.04.2024 18:01
Language
de
Title
Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken
AdditionalIndexing
24;technologische Innovation;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Unternehmensgruppe;Beteiligung an Unternehmen
1
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070304, Steuerabzug
  • L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
  • L04K16020110, technologische Innovation
  • L05K0703010206, Unternehmensgruppe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe Bedeutung zu. Unser Land ist gefordert, das Steuersystem eigenständig so weiterzuentwickeln, dass die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Werkplatzes und die Innovationskraft der Unternehmen gesichert und weiter gestärkt werden. Dies erlaubt auch eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit.</p><p>Die Frage nach den jeweiligen Steuersätzen bei Bund und Kantonen bleibt offen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Dem schweizerischen Steuersystem kommt für unsere Wirtschaft hohe Bedeutung zu. Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und insbesondere den Werkplatz und die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken, muss die Schweiz ihr Steuersystem autonom weiterentwickeln. Entsprechend sind im Gesetz neue Regelungen einzuführen, welche die bisher geltenden besonderen Besteuerungen für gewisse Unternehmensformen ergänzen und nach einer Übergangsfrist ablösen sollen. Diese Neuerungen im schweizerischen Steuersystem erlauben auch eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit. Der Bund soll zudem weitere neue Besteuerungsansätze prüfen und einführen, die auf Stufe Verordnung oder Kreisschreiben geregelt werden.</p><p>1. Anpassung des Beteiligungsabzugs: Wechsel von indirekter zu direkter Freistellung der Beteiligungserträge; Abschaffung der Mindestbeteiligungsquote sowie der Mindesthaltedauer; Abschreibungen auf Beteiligungen bleiben voll abzugsfähig; Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungsakquisitionen bleiben voll abzugsfähig.</p><p>2. Steuerliche Privilegierung von konzerninternen Zinseinkünften: Einführung einer Teilfreistellung des Nettozinsertrages in Analogie zur Freistellung der Dividendenerträge beim Beteiligungsabzug.</p><p>3. Steuerliche Förderung von Innovation: Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen im Bereich der Innovation (d. h. Forschung und Entwicklung sowie Immaterialgüterrechte) sowohl auf der Input- als auch auf der Outputseite (auf der Outputseite inklusive Begünstigung der Erträge aus selbstgenutzten Immaterialgüterrechten).</p><p>4. Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips: Anpassung der Artikel 24 StHG und 58 DBG in Bezug auf gruppeninterne Transaktionen, sodass Grundlagen geschaffen werden, die eine angemessene Besteuerung in der Schweiz gewährleisten.</p>
  • Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20133667
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe Bedeutung zu. Unser Land ist gefordert, das Steuersystem eigenständig so weiterzuentwickeln, dass die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Werkplatzes und die Innovationskraft der Unternehmen gesichert und weiter gestärkt werden. Dies erlaubt auch eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit.</p><p>Die Frage nach den jeweiligen Steuersätzen bei Bund und Kantonen bleibt offen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Dem schweizerischen Steuersystem kommt für unsere Wirtschaft hohe Bedeutung zu. Um im internationalen Wettbewerb zu bestehen und insbesondere den Werkplatz und die Innovationskraft der Unternehmen zu stärken, muss die Schweiz ihr Steuersystem autonom weiterentwickeln. Entsprechend sind im Gesetz neue Regelungen einzuführen, welche die bisher geltenden besonderen Besteuerungen für gewisse Unternehmensformen ergänzen und nach einer Übergangsfrist ablösen sollen. Diese Neuerungen im schweizerischen Steuersystem erlauben auch eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit. Der Bund soll zudem weitere neue Besteuerungsansätze prüfen und einführen, die auf Stufe Verordnung oder Kreisschreiben geregelt werden.</p><p>1. Anpassung des Beteiligungsabzugs: Wechsel von indirekter zu direkter Freistellung der Beteiligungserträge; Abschaffung der Mindestbeteiligungsquote sowie der Mindesthaltedauer; Abschreibungen auf Beteiligungen bleiben voll abzugsfähig; Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungsakquisitionen bleiben voll abzugsfähig.</p><p>2. Steuerliche Privilegierung von konzerninternen Zinseinkünften: Einführung einer Teilfreistellung des Nettozinsertrages in Analogie zur Freistellung der Dividendenerträge beim Beteiligungsabzug.</p><p>3. Steuerliche Förderung von Innovation: Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen im Bereich der Innovation (d. h. Forschung und Entwicklung sowie Immaterialgüterrechte) sowohl auf der Input- als auch auf der Outputseite (auf der Outputseite inklusive Begünstigung der Erträge aus selbstgenutzten Immaterialgüterrechten).</p><p>4. Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips: Anpassung der Artikel 24 StHG und 58 DBG in Bezug auf gruppeninterne Transaktionen, sodass Grundlagen geschaffen werden, die eine angemessene Besteuerung in der Schweiz gewährleisten.</p>
    • Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken

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