Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft abschaffen

ShortId
12.448
Id
20120448
Updated
14.11.2025 08:11
Language
de
Title
Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft abschaffen
AdditionalIndexing
2841;Geburt;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Mutterschaft;Selbstbehalt
1
  • L05K0107030401, Mutterschaft
  • L05K1110011303, Selbstbehalt
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L06K010703040102, Geburt
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Voraussichtlich wird die Managed-Care-Vorlage an der Urne scheitern. Die unbestrittenen Teile der Vorlage sollen rasch eingeführt werden. Neu sollen sämtliche Leistungen während der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung an den Behandlungskosten befreit werden. Für werdende Mütter soll es bezüglich Kostenbeteiligung keine Rolle mehr spielen, ob ihre Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft oder nicht.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 64 Abs. 7 (neu)</p><p>Für folgende Leistungen darf der Versicherer keine Kostenbeteiligung erheben:</p><p>a. Leistungen nach Artikel 29 Absatz 2;</p><p>b. Leistungen nach Artikel 25, die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden.</p>
  • Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft abschaffen
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20120449
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Voraussichtlich wird die Managed-Care-Vorlage an der Urne scheitern. Die unbestrittenen Teile der Vorlage sollen rasch eingeführt werden. Neu sollen sämtliche Leistungen während der Schwangerschaft von der Kostenbeteiligung an den Behandlungskosten befreit werden. Für werdende Mütter soll es bezüglich Kostenbeteiligung keine Rolle mehr spielen, ob ihre Schwangerschaft komplikationsfrei verläuft oder nicht.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 64 Abs. 7 (neu)</p><p>Für folgende Leistungen darf der Versicherer keine Kostenbeteiligung erheben:</p><p>a. Leistungen nach Artikel 29 Absatz 2;</p><p>b. Leistungen nach Artikel 25, die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden.</p>
    • Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft abschaffen

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