Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
- ShortId
-
12.453
- Id
-
20120453
- Updated
-
25.06.2025 01:24
- Language
-
de
- Title
-
Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
- AdditionalIndexing
-
2841;24;Steuerabzug;Entschädigung;Spitex;Familie (speziell)
- 1
-
- L05K0105051105, Spitex
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K0507020201, Entschädigung
- L03K010303, Familie (speziell)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Gesetz des Kantons Freiburg über die Hilfe und Pflege zu Hause wurde erarbeitet, um es jeder kranken, behinderten oder einer Unterstützung oder Überwachung bedürfenden Person zu ermöglichen, so lange als möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Dank diesem Gesetz profitieren viele ältere Menschen sowie Personen mit einer Behinderung direkt von der Unterstützung und der Überwachung durch Angehörige und Nahestehende. Letztere leisten eine beachtliche Arbeit, deren Wert von der Gesellschaft angemessen gewürdigt werden muss. Ihnen ist es nämlich zu verdanken, dass der Eintritt ihrer Angehörigen in ein Alters- oder Pflegeheim oder in eine Spezialinstitution so lange wie möglich hinausgezögert werden kann. Die Gemeinschaft spart dadurch substanzielle Kosten. Das Gesetz sieht eine Entschädigung vor (25 Franken pro Tag); es handelt sich dabei aber nur um einen symbolischen Betrag, wenn man bedenkt, welch grossen Aufwand eine solche Unterstützung bedeuten kann. Aus diesem Grund halte ich es für angezeigt, dass diese Entschädigung von den Steuern befreit wird. Dadurch würde die Gesellschaft das aufopfernde Engagement dieser Angehörigen und nahestehenden Personen würdigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung des Bundes betreffend die Hilfe und Pflege zu Hause wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 24 DBG</p><p>Steuerfrei sind:</p><p>...</p><p>Bst. j</p><p>die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.</p><p>Art. 7 Abs. 4 StHG</p><p>Steuerfrei sind nur:</p><p>...</p><p>Bst. m</p><p>die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.</p>
- Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Gesetz des Kantons Freiburg über die Hilfe und Pflege zu Hause wurde erarbeitet, um es jeder kranken, behinderten oder einer Unterstützung oder Überwachung bedürfenden Person zu ermöglichen, so lange als möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Dank diesem Gesetz profitieren viele ältere Menschen sowie Personen mit einer Behinderung direkt von der Unterstützung und der Überwachung durch Angehörige und Nahestehende. Letztere leisten eine beachtliche Arbeit, deren Wert von der Gesellschaft angemessen gewürdigt werden muss. Ihnen ist es nämlich zu verdanken, dass der Eintritt ihrer Angehörigen in ein Alters- oder Pflegeheim oder in eine Spezialinstitution so lange wie möglich hinausgezögert werden kann. Die Gemeinschaft spart dadurch substanzielle Kosten. Das Gesetz sieht eine Entschädigung vor (25 Franken pro Tag); es handelt sich dabei aber nur um einen symbolischen Betrag, wenn man bedenkt, welch grossen Aufwand eine solche Unterstützung bedeuten kann. Aus diesem Grund halte ich es für angezeigt, dass diese Entschädigung von den Steuern befreit wird. Dadurch würde die Gesellschaft das aufopfernde Engagement dieser Angehörigen und nahestehenden Personen würdigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung des Bundes betreffend die Hilfe und Pflege zu Hause wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 24 DBG</p><p>Steuerfrei sind:</p><p>...</p><p>Bst. j</p><p>die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.</p><p>Art. 7 Abs. 4 StHG</p><p>Steuerfrei sind nur:</p><p>...</p><p>Bst. m</p><p>die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.</p>
- Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
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- Index
- 1
- Texts
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- <p>Das Gesetz des Kantons Freiburg über die Hilfe und Pflege zu Hause wurde erarbeitet, um es jeder kranken, behinderten oder einer Unterstützung oder Überwachung bedürfenden Person zu ermöglichen, so lange als möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Dank diesem Gesetz profitieren viele ältere Menschen sowie Personen mit einer Behinderung direkt von der Unterstützung und der Überwachung durch Angehörige und Nahestehende. Letztere leisten eine beachtliche Arbeit, deren Wert von der Gesellschaft angemessen gewürdigt werden muss. Ihnen ist es nämlich zu verdanken, dass der Eintritt ihrer Angehörigen in ein Alters- oder Pflegeheim oder in eine Spezialinstitution so lange wie möglich hinausgezögert werden kann. Die Gemeinschaft spart dadurch substanzielle Kosten. Das Gesetz sieht eine Entschädigung vor (25 Franken pro Tag); es handelt sich dabei aber nur um einen symbolischen Betrag, wenn man bedenkt, welch grossen Aufwand eine solche Unterstützung bedeuten kann. Aus diesem Grund halte ich es für angezeigt, dass diese Entschädigung von den Steuern befreit wird. Dadurch würde die Gesellschaft das aufopfernde Engagement dieser Angehörigen und nahestehenden Personen würdigen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung des Bundes betreffend die Hilfe und Pflege zu Hause wie folgt zu ändern:</p><p>Art. 24 DBG</p><p>Steuerfrei sind:</p><p>...</p><p>Bst. j</p><p>die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.</p><p>Art. 7 Abs. 4 StHG</p><p>Steuerfrei sind nur:</p><p>...</p><p>Bst. m</p><p>die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.</p>
- Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
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