Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken
- ShortId
-
12.454
- Id
-
20120454
- Updated
-
10.04.2024 18:10
- Language
-
de
- Title
-
Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken
- AdditionalIndexing
-
24;technologische Innovation;Unternehmenssteuer;Steuerabzug;Unternehmensgruppe;Beteiligung an Unternehmen
- 1
-
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- L04K11070304, Steuerabzug
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L04K16020110, technologische Innovation
- L05K0703010206, Unternehmensgruppe
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe Bedeutung zu. Unser Land ist gefordert, das Steuersystem rechtzeitig eigenständig so weiterzuentwickeln, dass die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Werkplatzes und die Innovationskraft der Unternehmen gesichert und weiter gestärkt und eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit gegeben werden kann. Mit dem Umbau soll die langfristige Steuerbasis für die Kantone und den Bund sichergestellt werden. Die Frage nach den jeweiligen Steuersätzen bei Bund und Kantonen wird bewusst offengelassen. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Dem schweizerischen Steuersystem kommt für unsere Wirtschaft hohe Bedeutung zu. Um auch zukünftig im internationalen Standortwettbewerb bestehen und insbesondere den Werkplatz und die Innovationskraft der Unternehmen stärken zu können, muss die Schweiz rechtzeitig ihr Steuersystem autonom weiterentwickeln. Entsprechend sind neue Regelungen einzuführen, welche die bisher im StHG geltenden besonderen Besteuerungen für gewisse Unternehmen ergänzen und nach einer Übergangsfrist ablösen sollen. Diese Neuerungen im schweizerischen Steuersystem sollen eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit erlauben. </p><p>Folgende Massnahmen stehen bei dem angestrebten Umbau des Unternehmenssteuerrechts im Vordergrund: </p><p>1. Anpassung des Beteiligungsabzugs: Wechsel von indirekter zu direkter Freistellung der Beteiligungserträge; Abschaffung der Mindestbeteiligungsquote sowie der Mindesthaltedauer; Abschreibungen auf Beteiligungen sowie Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungsakquisitionen bleiben voll abzugsfähig.</p><p>2. Steuerliche Privilegierung von konzerninternen Zinseinkünften: Einführung einer Teilfreistellung des Nettozinsertrages in Analogie zur Freistellung der Dividendenerträge beim Beteiligungsabzug.</p><p>3. Steuerliche Förderung von Innovation: Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen im Bereich der Innovation (d. h. Forschung und Entwicklung sowie Immaterialgüterrechte) sowohl auf der Input- als auch auf der Outputseite (auf der Outputseite inklusive Begünstigung der Erträge aus selbstgenutzten Immaterialgüterrechten).</p><p>4. Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips: Anpassung der Artikel 24 StHG und 58 DBG in Bezug auf gruppeninterne Transaktionen, sodass Grundlagen geschaffen werden, die eine angemessene Besteuerung in der Schweiz gewährleisten.</p>
- Steuersystem umbauen. Innovation fördern. Standort Schweiz stärken
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Attraktivität des schweizerischen Steuersystems kommt im Mix der Stärken des Wirtschaftsstandorts Schweiz hohe Bedeutung zu. Unser Land ist gefordert, das Steuersystem rechtzeitig eigenständig so weiterzuentwickeln, dass die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere des Werkplatzes und die Innovationskraft der Unternehmen gesichert und weiter gestärkt und eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit gegeben werden kann. Mit dem Umbau soll die langfristige Steuerbasis für die Kantone und den Bund sichergestellt werden. Die Frage nach den jeweiligen Steuersätzen bei Bund und Kantonen wird bewusst offengelassen. </p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Dem schweizerischen Steuersystem kommt für unsere Wirtschaft hohe Bedeutung zu. Um auch zukünftig im internationalen Standortwettbewerb bestehen und insbesondere den Werkplatz und die Innovationskraft der Unternehmen stärken zu können, muss die Schweiz rechtzeitig ihr Steuersystem autonom weiterentwickeln. Entsprechend sind neue Regelungen einzuführen, welche die bisher im StHG geltenden besonderen Besteuerungen für gewisse Unternehmen ergänzen und nach einer Übergangsfrist ablösen sollen. Diese Neuerungen im schweizerischen Steuersystem sollen eine wirksame Antwort an die EU im langjährigen Steuerstreit erlauben. </p><p>Folgende Massnahmen stehen bei dem angestrebten Umbau des Unternehmenssteuerrechts im Vordergrund: </p><p>1. Anpassung des Beteiligungsabzugs: Wechsel von indirekter zu direkter Freistellung der Beteiligungserträge; Abschaffung der Mindestbeteiligungsquote sowie der Mindesthaltedauer; Abschreibungen auf Beteiligungen sowie Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Beteiligungsakquisitionen bleiben voll abzugsfähig.</p><p>2. Steuerliche Privilegierung von konzerninternen Zinseinkünften: Einführung einer Teilfreistellung des Nettozinsertrages in Analogie zur Freistellung der Dividendenerträge beim Beteiligungsabzug.</p><p>3. Steuerliche Förderung von Innovation: Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen im Bereich der Innovation (d. h. Forschung und Entwicklung sowie Immaterialgüterrechte) sowohl auf der Input- als auch auf der Outputseite (auf der Outputseite inklusive Begünstigung der Erträge aus selbstgenutzten Immaterialgüterrechten).</p><p>4. Flexibilisierung des Massgeblichkeitsprinzips: Anpassung der Artikel 24 StHG und 58 DBG in Bezug auf gruppeninterne Transaktionen, sodass Grundlagen geschaffen werden, die eine angemessene Besteuerung in der Schweiz gewährleisten.</p>
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