Einführung eines Finanzreferendums

ShortId
12.459
Id
20120459
Updated
10.04.2024 18:07
Language
de
Title
Einführung eines Finanzreferendums
AdditionalIndexing
04;24;fakultatives Referendum;Verpflichtungskredit;Haushaltsausgabe;Finanzreferendum;Rahmenkredit
1
  • L05K0801020502, Finanzreferendum
  • L05K0801020501, fakultatives Referendum
  • L04K11020306, Verpflichtungskredit
  • L04K11020305, Rahmenkredit
  • L03K110203, Haushaltsausgabe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Einführung eines fakultativen Finanzreferendums wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen zu äussern. Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt. Die Steuern sind dort am tiefsten und die Ausgaben am geringsten, wo das Volk direkt mitentscheiden kann. Die genaue Betragshöhe der einmaligen Ausgaben oder der neuen wiederkehrenden Ausgaben ist sorgfältig abzuwägen.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Dem fakultativen Referendum unterstehen Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen zu bestimmenden Betrag überschreiten. Zu prüfen ist, wie allenfalls gewisse Voranschlagskredite und Garantien ab einem zu bestimmenden Betrag ebenfalls dem fakultativen Referendum unterstellt werden können.</p>
  • Einführung eines Finanzreferendums
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Einführung eines fakultativen Finanzreferendums wird den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu umfangreichen finanzpolitischen Vorlagen zu äussern. Der Einfluss der direkten Demokratie auf die Finanzhaushalte hat sich in der Schweiz bewährt. Die Steuern sind dort am tiefsten und die Ausgaben am geringsten, wo das Volk direkt mitentscheiden kann. Die genaue Betragshöhe der einmaligen Ausgaben oder der neuen wiederkehrenden Ausgaben ist sorgfältig abzuwägen.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen:</p><p>Dem fakultativen Referendum unterstehen Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben oder neue wiederkehrende Ausgaben nach sich ziehen, die einen zu bestimmenden Betrag überschreiten. Zu prüfen ist, wie allenfalls gewisse Voranschlagskredite und Garantien ab einem zu bestimmenden Betrag ebenfalls dem fakultativen Referendum unterstellt werden können.</p>
    • Einführung eines Finanzreferendums

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