Stärkung der überparteilichen Arbeit

ShortId
12.460
Id
20120460
Updated
10.04.2024 18:06
Language
de
Title
Stärkung der überparteilichen Arbeit
AdditionalIndexing
421;Parlamentarier/in;parlamentarischer Vorstoss;parlamentarisches Verfahren;Gesetz
1
  • L05K0803010201, parlamentarischer Vorstoss
  • L03K080304, Parlamentarier/in
  • L03K080301, parlamentarisches Verfahren
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten können im National- und Ständerat Vorstösse nur von einem Mitglied unterzeichnet werden. Damit wird die überparteiliche Arbeit erschwert, weil jener Person, die letztlich den Vorstoss einreicht, eine Sonderposition gewährt wird. Will man gleichwohl zeigen, dass mehrere Personen hinter dem Anliegen stehen, werden dieselben Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht, was letztlich den Betrieb schwerfälliger macht und damit unbefriedigend ist.</p><p>Das Parlamentsgesetz soll deshalb so angepasst werden, dass mehrere Personen als Einreichende aufgeführt werden können. Über die maximale Anzahl und die Folgen für die Behandlung, inklusive Redezeit, muss in einer allfälligen zweiten Phase der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative diskutiert und entschieden werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz ist dahingehend zu präzisieren, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht werden können.</p>
  • Stärkung der überparteilichen Arbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Unterschied zu den meisten kantonalen Parlamenten können im National- und Ständerat Vorstösse nur von einem Mitglied unterzeichnet werden. Damit wird die überparteiliche Arbeit erschwert, weil jener Person, die letztlich den Vorstoss einreicht, eine Sonderposition gewährt wird. Will man gleichwohl zeigen, dass mehrere Personen hinter dem Anliegen stehen, werden dieselben Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht, was letztlich den Betrieb schwerfälliger macht und damit unbefriedigend ist.</p><p>Das Parlamentsgesetz soll deshalb so angepasst werden, dass mehrere Personen als Einreichende aufgeführt werden können. Über die maximale Anzahl und die Folgen für die Behandlung, inklusive Redezeit, muss in einer allfälligen zweiten Phase der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative diskutiert und entschieden werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Parlamentsgesetz ist dahingehend zu präzisieren, dass Vorstösse gemeinsam von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht werden können.</p>
    • Stärkung der überparteilichen Arbeit

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