Vermietung von Zweitwohnungen zwecks besserer Auslastung erlauben

ShortId
12.461
Id
20120461
Updated
10.04.2024 11:40
Language
de
Title
Vermietung von Zweitwohnungen zwecks besserer Auslastung erlauben
AdditionalIndexing
2846;Ferienwohnung;Ausländer/in;Grundstückerwerb durch Ausländer/innen;Miete;Gesetz
1
  • L05K0101010303, Ferienwohnung
  • L05K0102040301, Grundstückerwerb durch Ausländer/innen
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K01020104, Miete
  • L04K05060102, Ausländer/in
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative muss das Problem der schwachen Belegung der Zweitwohnungen endlich angepackt und eine Lösung für die Problematik der "kalten Betten" gefunden werden, insbesondere in den Tourismusorten.</p><p>Nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen können ihr Grundstück das Jahr hindurch über längere Zeit nutzen. Es wäre daher wünschenswert, dass diese Wohnungen durch Vermietung an Dritte besser ausgelastet würden.</p><p>Wenn es sich bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer um eine Person im Ausland im Sinne des BewG handelt, ist eine langfristige Vermietung nach geltendem Recht allerdings nicht möglich. Im Interesse einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen soll die Vermietung aber künftig erlaubt werden.</p><p>Gleichzeitig würden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen - solange kein überarbeiteter Entwurf zur Aufhebung der Lex Koller vorliegt - punktuell und pragmatisch gelockert.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wird mit dem folgenden Satz ergänzt: "Durch Vermietung allein gelten diese Beziehungen nicht als beeinträchtigt."</p>
  • Vermietung von Zweitwohnungen zwecks besserer Auslastung erlauben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der Annahme der Zweitwohnungs-Initiative muss das Problem der schwachen Belegung der Zweitwohnungen endlich angepackt und eine Lösung für die Problematik der "kalten Betten" gefunden werden, insbesondere in den Tourismusorten.</p><p>Nicht alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweitwohnungen können ihr Grundstück das Jahr hindurch über längere Zeit nutzen. Es wäre daher wünschenswert, dass diese Wohnungen durch Vermietung an Dritte besser ausgelastet würden.</p><p>Wenn es sich bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer um eine Person im Ausland im Sinne des BewG handelt, ist eine langfristige Vermietung nach geltendem Recht allerdings nicht möglich. Im Interesse einer besseren Auslastung der Zweitwohnungen soll die Vermietung aber künftig erlaubt werden.</p><p>Gleichzeitig würden die geltenden gesetzlichen Bestimmungen - solange kein überarbeiteter Entwurf zur Aufhebung der Lex Koller vorliegt - punktuell und pragmatisch gelockert.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) wird mit dem folgenden Satz ergänzt: "Durch Vermietung allein gelten diese Beziehungen nicht als beeinträchtigt."</p>
    • Vermietung von Zweitwohnungen zwecks besserer Auslastung erlauben

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