Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmungen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern
- ShortId
-
12.468
- Id
-
20120468
- Updated
-
10.04.2024 18:00
- Language
-
de
- Title
-
Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmungen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern
- AdditionalIndexing
-
04;12;Gleichstellung von Mann und Frau;Frauenquote;Frauenförderung;Verwaltungsrat;parastaatliche Verwaltung;öffentliches Unternehmen
- 1
-
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L05K0101040101, Frauenquote
- L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
- L04K08060110, parastaatliche Verwaltung
- L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
- L04K01010401, Frauenförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein verfassungsmässiger Grundsatz (Art. 8 BV). Zu dessen Durchsetzung sind alle Bundesorgane verpflichtet. Das gilt insbesondere für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung. Dieser Auftrag gilt auch für die Leitungsgremien der Unternehmungen des Bundes. Beide Geschlechter haben darin angemessen vertreten zu sein. </p><p>Die heutige Situation (Auswahl) der Zusammensetzung der strategischen Leitungsgremien von bundesnahen Unternehmen präsentiert sich wie folgt:</p><p>AHV/IV/EO: 15 Männer, 3 Frauen;</p><p>ETH-Rat: 8 Männer, 2 Frauen;</p><p>Finma: 7 Männer, 2 Frauen (eine Frau hat das Präsidium inne);</p><p>Post: 7 Männer, 2 Frauen;</p><p>Ruag: 6 Männer, keine Frau;</p><p>SBB: 8 Männer, keine Frau;</p><p>SNB: 9 Männer, 2 Frauen;</p><p>Swisscom: 8 Männer, 2 Frauen;</p><p>Swissmedic: 5 Männer, 2 Frauen (eine Frau hat das Präsidium inne);</p><p>Skyguide: 7 Männer, keine Frau;</p><p>Suva: 31 Männer, 9 Frauen.</p><p>Das zeigt: Es besteht ein krasses Ungleichgewicht mit einer starken Untervertretung der Frauen. Damit wird ein verfassungsmässiges Gebot verletzt. Das Argument, man finde keine geeigneten Frauen, war vielleicht noch im letzten Jahrhundert eine mögliche Erklärung. Inzwischen haben die Frauen ebenso gute Ausbildungen wie die Männer. Neuere Untersuchungen zeigen, dass Unternehmungen mit einer gleichmässigen Vertretung beider Geschlechter in den Leitungsgremien bessere Resultate erzielen. Die Durchsetzung des Auftrags bedarf nur des politischen Willens. Dass die dazu erforderliche Sensibilität des Bundesrates verbesserungsfähig ist, zeigen die Antworten auf meine Fragen 11.5026 und 12.5123 in den Fragestunden vom 7. März 2011 und 2012.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In den Verwaltungsräten von bundesnahen Unternehmungen muss jedes Geschlecht zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Der Grundsatz ist gesetzlich zu verankern. In den Übergangsbestimmungen ist sicherzustellen, dass diese Zielquote für Frauen und Männer spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmung erfüllt ist.</p>
- Verwaltungsräte der bundesnahen Unternehmungen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein verfassungsmässiger Grundsatz (Art. 8 BV). Zu dessen Durchsetzung sind alle Bundesorgane verpflichtet. Das gilt insbesondere für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung. Dieser Auftrag gilt auch für die Leitungsgremien der Unternehmungen des Bundes. Beide Geschlechter haben darin angemessen vertreten zu sein. </p><p>Die heutige Situation (Auswahl) der Zusammensetzung der strategischen Leitungsgremien von bundesnahen Unternehmen präsentiert sich wie folgt:</p><p>AHV/IV/EO: 15 Männer, 3 Frauen;</p><p>ETH-Rat: 8 Männer, 2 Frauen;</p><p>Finma: 7 Männer, 2 Frauen (eine Frau hat das Präsidium inne);</p><p>Post: 7 Männer, 2 Frauen;</p><p>Ruag: 6 Männer, keine Frau;</p><p>SBB: 8 Männer, keine Frau;</p><p>SNB: 9 Männer, 2 Frauen;</p><p>Swisscom: 8 Männer, 2 Frauen;</p><p>Swissmedic: 5 Männer, 2 Frauen (eine Frau hat das Präsidium inne);</p><p>Skyguide: 7 Männer, keine Frau;</p><p>Suva: 31 Männer, 9 Frauen.</p><p>Das zeigt: Es besteht ein krasses Ungleichgewicht mit einer starken Untervertretung der Frauen. Damit wird ein verfassungsmässiges Gebot verletzt. Das Argument, man finde keine geeigneten Frauen, war vielleicht noch im letzten Jahrhundert eine mögliche Erklärung. Inzwischen haben die Frauen ebenso gute Ausbildungen wie die Männer. Neuere Untersuchungen zeigen, dass Unternehmungen mit einer gleichmässigen Vertretung beider Geschlechter in den Leitungsgremien bessere Resultate erzielen. Die Durchsetzung des Auftrags bedarf nur des politischen Willens. Dass die dazu erforderliche Sensibilität des Bundesrates verbesserungsfähig ist, zeigen die Antworten auf meine Fragen 11.5026 und 12.5123 in den Fragestunden vom 7. März 2011 und 2012.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>In den Verwaltungsräten von bundesnahen Unternehmungen muss jedes Geschlecht zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Der Grundsatz ist gesetzlich zu verankern. In den Übergangsbestimmungen ist sicherzustellen, dass diese Zielquote für Frauen und Männer spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmung erfüllt ist.</p>
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