Verwaltungsräte der börsenkotierten Unternehmen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern. Änderung des Börsengesetzes

ShortId
12.469
Id
20120469
Updated
10.04.2024 18:00
Language
de
Title
Verwaltungsräte der börsenkotierten Unternehmen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern. Änderung des Börsengesetzes
AdditionalIndexing
12;15;Unternehmen;Gleichstellung von Mann und Frau;Wertpapierbörse;Frauenquote;privates Unternehmen;Frauenförderung;Verwaltungsrat;Gesetz
1
  • L05K0703040105, Verwaltungsrat
  • L05K0101040101, Frauenquote
  • L04K07030601, Unternehmen
  • L05K0703060109, privates Unternehmen
  • L04K01010401, Frauenförderung
  • L04K05020305, Gleichstellung von Mann und Frau
  • L05K0503010102, Gesetz
  • L04K11060105, Wertpapierbörse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Während in den grössten europäischen Unternehmen bereits jede dritte Stelle im Verwaltungsrat durch eine Frau besetzt ist, sind es in der Schweiz nur 11,6 Prozent. Der Frauenanteil in Europa stieg in den letzten zwei Jahren um 28 Prozent. Die Schweiz liegt trotz eines Anstiegs deutlich darunter. Die meisten Frauen in Verwaltungsräten haben die nordischen Länder Norwegen (36,4 Prozent), Finnland (27,1 Prozent) und Schweden (24,4 Prozent). Zuhinterst liegen Italien (8,4 Prozent), Österreich (8.0 Prozent), Luxemburg (6,1 Prozent) und Portugal (4.7 Prozent); vgl. "European Board Diversity Analysis 2012", Egon Zehnder International.</p><p>Zur Korrektur dieser Untervertretung der Frauen haben verschiedene Staaten Zielquoten verankert. In Norwegen gilt seit 2006 im Börsengesetz eine Verwaltungsratsquote von 40 Prozent. In Italien müssen die Frauen innert neun Jahren einen Anteil von 34 Prozent erreichen. In Frankreich wird ein Frauenanteil bis 2014 von 20 Prozent und bis 2017 von 40 Prozent vorgegeben.</p><p>Zielquoten sind ein wirksames Instrument, um quantitative Vorgaben zu erreichen. Flankierend dazu braucht es weitere Massnahmen, um die Gleichstellung in der Wirtschaft voranzubringen, wie Karriereunterstützung, Zugang zur Kinderbetreuung, gleiche Löhne usw.</p><p>Warum brauchen wir Quoten für die Verwaltungsräte?</p><p>1. Auch die privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen tragen für die Durchsetzung der Gleichstellung (Art. 8 BV) Verantwortung.</p><p>2. Wir können uns den verschwenderischen Umgang mit der "Ressource Frau" immer weniger leisten. Die Frauen sind immer besser ausgebildet. Die einheimische Bevölkerung stagniert.</p><p>3. Die Aktienkurse von Unternehmen mit mindestens einer Frau im Verwaltungsrat entwickelten sich seit 2008 besser als bei den anderen Unternehmungen (vgl. "Gender Diversity and Corporate Performance", Credit Suisse, August 2012).</p><p>Zur gesetzlichen Verankerung der Zielquoten eignen sich das Börsengesetz oder das Gleichstellungsgesetz.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Unternehmungen, deren Beteiligungspapiere an einer Schweizer Börse kotiert sind, müssen in ihren Verwaltungsräten einen Anteil jedes Geschlechts von mindestens 40 Prozent aufweisen. Unternehmungen, die diese Quote nicht erreichen, werden nicht zum Börsenhandel zugelassen. Sind sie bereits an der Börse kotiert, so ist ihnen bis zur Einhaltung der Quote die Börsenzulassung zu entziehen. Für die Erreichung der Zielnorm ist gesetzlich eine Übergangsfrist bis längstens 2017 vorzusehen. Das Börsengesetz ist entsprechend zu ändern.</p>
  • Verwaltungsräte der börsenkotierten Unternehmen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern. Änderung des Börsengesetzes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Während in den grössten europäischen Unternehmen bereits jede dritte Stelle im Verwaltungsrat durch eine Frau besetzt ist, sind es in der Schweiz nur 11,6 Prozent. Der Frauenanteil in Europa stieg in den letzten zwei Jahren um 28 Prozent. Die Schweiz liegt trotz eines Anstiegs deutlich darunter. Die meisten Frauen in Verwaltungsräten haben die nordischen Länder Norwegen (36,4 Prozent), Finnland (27,1 Prozent) und Schweden (24,4 Prozent). Zuhinterst liegen Italien (8,4 Prozent), Österreich (8.0 Prozent), Luxemburg (6,1 Prozent) und Portugal (4.7 Prozent); vgl. "European Board Diversity Analysis 2012", Egon Zehnder International.</p><p>Zur Korrektur dieser Untervertretung der Frauen haben verschiedene Staaten Zielquoten verankert. In Norwegen gilt seit 2006 im Börsengesetz eine Verwaltungsratsquote von 40 Prozent. In Italien müssen die Frauen innert neun Jahren einen Anteil von 34 Prozent erreichen. In Frankreich wird ein Frauenanteil bis 2014 von 20 Prozent und bis 2017 von 40 Prozent vorgegeben.</p><p>Zielquoten sind ein wirksames Instrument, um quantitative Vorgaben zu erreichen. Flankierend dazu braucht es weitere Massnahmen, um die Gleichstellung in der Wirtschaft voranzubringen, wie Karriereunterstützung, Zugang zur Kinderbetreuung, gleiche Löhne usw.</p><p>Warum brauchen wir Quoten für die Verwaltungsräte?</p><p>1. Auch die privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen tragen für die Durchsetzung der Gleichstellung (Art. 8 BV) Verantwortung.</p><p>2. Wir können uns den verschwenderischen Umgang mit der "Ressource Frau" immer weniger leisten. Die Frauen sind immer besser ausgebildet. Die einheimische Bevölkerung stagniert.</p><p>3. Die Aktienkurse von Unternehmen mit mindestens einer Frau im Verwaltungsrat entwickelten sich seit 2008 besser als bei den anderen Unternehmungen (vgl. "Gender Diversity and Corporate Performance", Credit Suisse, August 2012).</p><p>Zur gesetzlichen Verankerung der Zielquoten eignen sich das Börsengesetz oder das Gleichstellungsgesetz.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Unternehmungen, deren Beteiligungspapiere an einer Schweizer Börse kotiert sind, müssen in ihren Verwaltungsräten einen Anteil jedes Geschlechts von mindestens 40 Prozent aufweisen. Unternehmungen, die diese Quote nicht erreichen, werden nicht zum Börsenhandel zugelassen. Sind sie bereits an der Börse kotiert, so ist ihnen bis zur Einhaltung der Quote die Börsenzulassung zu entziehen. Für die Erreichung der Zielnorm ist gesetzlich eine Übergangsfrist bis längstens 2017 vorzusehen. Das Börsengesetz ist entsprechend zu ändern.</p>
    • Verwaltungsräte der börsenkotierten Unternehmen. Gleichmässige Vertretung von Frauen und Männern. Änderung des Börsengesetzes

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