Integrierte Versorgung. Unbestrittene Elemente einführen

ShortId
12.472
Id
20120472
Updated
10.04.2024 18:04
Language
de
Title
Integrierte Versorgung. Unbestrittene Elemente einführen
AdditionalIndexing
2841;ärztliche Versorgung;Managed Care;Krankenversicherung;Koordination
1
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K0104010901, Managed Care
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L04K08020314, Koordination
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1,5 Millionen Schweizer Bürgerinnen und Bürger waren am 17. Juni 2012 gegen die Managed-Care-Vorlage. Alle Gegner der Vorlage - insbesondere die FMH und die SP - haben dennoch immer wieder betont, dass sie die integrierte Versorgung befürworten und lediglich diese Vorlage ablehnen. Integrierte Versorgungsnetze entwickeln sich heute somit auf der Basis des bestehenden Gesetzes weiter. Die vom Volk abgelehnte Vorlage wurde 2005 von der FMH als Alternative zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges stark unterstützt, enthielt aber Elemente, die nicht mehrheitsfähig waren (vor allem die differenzierte Kostenbeteiligung). Am 26. September 2012 hat der Ständerat auch die Motion Gutzwiller 12.3638, "KVG. Vertragsfreiheit einführen", abgelehnt.</p><p>Somit wird die Entwicklung der integrierten Versorgung für unser Gesundheitswesen noch wichtiger: Im Jahr 2011 hatten sich bereits 1,7 Millionen Versicherte für diese Versorgungsform entschieden. Damit diese Entwicklung in geordneten Bahnen vorankommt, braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen: Eine klare Definition der integrierten Versorgungsnetze und die nötige Freiheit für ihre Entfaltung.</p><p>Ziel dieser parlamentarischen Initiative ist, die zentralen und unbestrittenen Elemente aus der Vorlage 04.062 rasch in das KVG zu bringen. Dies würde unter anderem die Versorgungsnetze von der Bewilligungspflicht der Verträge entbinden und ihnen Freiraum für Innovation geben.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sei folgendermassen zu ergänzen:</p><p>Art. 36b Integrierte Versorgungsnetze</p><p>Abs. 1</p><p>Eine Gruppe von Leistungserbringern, die sich zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen, bildet ein integriertes Versorgungsnetz. In einem integrierten Versorgungsnetz wird der Behandlungsprozess der versicherten Personen über die ganze Behandlungskette hinweg gesteuert. Das integrierte Versorgungsnetz muss den Zugang zu allen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sicherstellen.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Versicherer schliessen mit dem integrierten Versorgungsnetz einen Vertrag ab, der insbesondere die Zusammenarbeit, den Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen regelt. Artikel 46 ist auf diese Verträge nicht anwendbar. Im Rahmen des definierten Behandlungsprozesses können in Abweichung von Artikel 34 Absatz 1 über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Leistungen vorgesehen werden.</p>
  • Integrierte Versorgung. Unbestrittene Elemente einführen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1,5 Millionen Schweizer Bürgerinnen und Bürger waren am 17. Juni 2012 gegen die Managed-Care-Vorlage. Alle Gegner der Vorlage - insbesondere die FMH und die SP - haben dennoch immer wieder betont, dass sie die integrierte Versorgung befürworten und lediglich diese Vorlage ablehnen. Integrierte Versorgungsnetze entwickeln sich heute somit auf der Basis des bestehenden Gesetzes weiter. Die vom Volk abgelehnte Vorlage wurde 2005 von der FMH als Alternative zur Aufhebung des Kontrahierungszwanges stark unterstützt, enthielt aber Elemente, die nicht mehrheitsfähig waren (vor allem die differenzierte Kostenbeteiligung). Am 26. September 2012 hat der Ständerat auch die Motion Gutzwiller 12.3638, "KVG. Vertragsfreiheit einführen", abgelehnt.</p><p>Somit wird die Entwicklung der integrierten Versorgung für unser Gesundheitswesen noch wichtiger: Im Jahr 2011 hatten sich bereits 1,7 Millionen Versicherte für diese Versorgungsform entschieden. Damit diese Entwicklung in geordneten Bahnen vorankommt, braucht es einen klaren gesetzlichen Rahmen: Eine klare Definition der integrierten Versorgungsnetze und die nötige Freiheit für ihre Entfaltung.</p><p>Ziel dieser parlamentarischen Initiative ist, die zentralen und unbestrittenen Elemente aus der Vorlage 04.062 rasch in das KVG zu bringen. Dies würde unter anderem die Versorgungsnetze von der Bewilligungspflicht der Verträge entbinden und ihnen Freiraum für Innovation geben.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung sei folgendermassen zu ergänzen:</p><p>Art. 36b Integrierte Versorgungsnetze</p><p>Abs. 1</p><p>Eine Gruppe von Leistungserbringern, die sich zum Zweck einer Koordination der medizinischen Versorgung zusammenschliessen, bildet ein integriertes Versorgungsnetz. In einem integrierten Versorgungsnetz wird der Behandlungsprozess der versicherten Personen über die ganze Behandlungskette hinweg gesteuert. Das integrierte Versorgungsnetz muss den Zugang zu allen Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung sicherstellen.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Versicherer schliessen mit dem integrierten Versorgungsnetz einen Vertrag ab, der insbesondere die Zusammenarbeit, den Datenaustausch, die Qualitätssicherung und die Vergütung der Leistungen regelt. Artikel 46 ist auf diese Verträge nicht anwendbar. Im Rahmen des definierten Behandlungsprozesses können in Abweichung von Artikel 34 Absatz 1 über die gesetzlichen Pflichtleistungen hinausgehende Leistungen vorgesehen werden.</p>
    • Integrierte Versorgung. Unbestrittene Elemente einführen

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