Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
- ShortId
-
12.479
- Id
-
20120479
- Updated
-
10.04.2024 17:51
- Language
-
de
- Title
-
Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
- AdditionalIndexing
-
08;421;Schweiz;fakultatives Referendum;Aufgaben des Parlaments;Sicherheitsrat UNO;Referendumsrecht;Beziehung Legislative-Judikative;Beitritt zu einer internationalen Organisation
- 1
-
- L04K15040207, Sicherheitsrat UNO
- L04K03010101, Schweiz
- L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L05K0502010104, Referendumsrecht
- L05K0801020501, fakultatives Referendum
- L04K08030202, Beziehung Legislative-Judikative
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass "der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV über eine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat entscheidet" (Antwort auf die Motion 10.3961). In Anbetracht der Tragweite einer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bundesrat allein entscheidet. Es ist vielmehr dafür zu sorgen, dass dieser politische Entscheid wesentlich breiter abgestützt wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
- Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass "der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV über eine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat entscheidet" (Antwort auf die Motion 10.3961). In Anbetracht der Tragweite einer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bundesrat allein entscheidet. Es ist vielmehr dafür zu sorgen, dass dieser politische Entscheid wesentlich breiter abgestützt wird.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
- Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
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