Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat

ShortId
12.479
Id
20120479
Updated
10.04.2024 17:51
Language
de
Title
Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
AdditionalIndexing
08;421;Schweiz;fakultatives Referendum;Aufgaben des Parlaments;Sicherheitsrat UNO;Referendumsrecht;Beziehung Legislative-Judikative;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L04K15040207, Sicherheitsrat UNO
  • L04K03010101, Schweiz
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
  • L03K080302, Aufgaben des Parlaments
  • L05K0502010104, Referendumsrecht
  • L05K0801020501, fakultatives Referendum
  • L04K08030202, Beziehung Legislative-Judikative
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass "der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV über eine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat entscheidet" (Antwort auf die Motion 10.3961). In Anbetracht der Tragweite einer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bundesrat allein entscheidet. Es ist vielmehr dafür zu sorgen, dass dieser politische Entscheid wesentlich breiter abgestützt wird.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
  • Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20133005
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, dass "der Bundesrat im Rahmen seiner Kompetenzen in der Aussenpolitik gemäss Artikel 184 Absatz 1 BV über eine Kandidatur für einen nichtständigen Sitz im Sicherheitsrat entscheidet" (Antwort auf die Motion 10.3961). In Anbetracht der Tragweite einer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat ist es nicht gerechtfertigt, dass der Bundesrat allein entscheidet. Es ist vielmehr dafür zu sorgen, dass dieser politische Entscheid wesentlich breiter abgestützt wird.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Es seien die gesetzlichen oder verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, die sicherstellen, dass eine Kandidatur der Schweiz für den Einsitz bzw. die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen werden muss und der Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt wird.</p>
    • Mitsprache des Parlamentes bei der Bewerbung für einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat

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