Die Eizellenspende zulassen

ShortId
12.487
Id
20120487
Updated
10.04.2024 11:27
Language
de
Title
Die Eizellenspende zulassen
AdditionalIndexing
2841;Verfassungsartikel;Eltern;Aufhebung einer Bestimmung;künstliche Fortpflanzung;Embryotransfer;Frau
1
  • L04K01030401, Embryotransfer
  • L03K010304, künstliche Fortpflanzung
  • L05K0107010301, Frau
  • L04K01030301, Eltern
  • L05K0503010203, Verfassungsartikel
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen diesen beiden Arten von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) zu unterscheiden. Die Spende von Samenzellen ist erlaubt, also soll auch die Spende von Eizellen erlaubt sein. Mit dieser Lösung soll unfruchtbaren Paaren geholfen werden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Gemäss Artikel 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 sind die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft unzulässig. </p><p>Dieses Bundesgesetz wird zurzeit revidiert, ebenso Artikel 119 der Bundesverfassung zum selben Thema. </p><p>Die Initiative schlägt für Artikel 4 neu den folgenden Wortlaut vor:</p><p>Art. 4</p><p>Die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.</p>
  • Die Eizellenspende zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen diesen beiden Arten von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) zu unterscheiden. Die Spende von Samenzellen ist erlaubt, also soll auch die Spende von Eizellen erlaubt sein. Mit dieser Lösung soll unfruchtbaren Paaren geholfen werden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Gemäss Artikel 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 sind die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft unzulässig. </p><p>Dieses Bundesgesetz wird zurzeit revidiert, ebenso Artikel 119 der Bundesverfassung zum selben Thema. </p><p>Die Initiative schlägt für Artikel 4 neu den folgenden Wortlaut vor:</p><p>Art. 4</p><p>Die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.</p>
    • Die Eizellenspende zulassen

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