Die Eizellenspende zulassen
- ShortId
-
12.487
- Id
-
20120487
- Updated
-
10.04.2024 11:27
- Language
-
de
- Title
-
Die Eizellenspende zulassen
- AdditionalIndexing
-
2841;Verfassungsartikel;Eltern;Aufhebung einer Bestimmung;künstliche Fortpflanzung;Embryotransfer;Frau
- 1
-
- L04K01030401, Embryotransfer
- L03K010304, künstliche Fortpflanzung
- L05K0107010301, Frau
- L04K01030301, Eltern
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es gibt weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen diesen beiden Arten von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) zu unterscheiden. Die Spende von Samenzellen ist erlaubt, also soll auch die Spende von Eizellen erlaubt sein. Mit dieser Lösung soll unfruchtbaren Paaren geholfen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Gemäss Artikel 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 sind die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft unzulässig. </p><p>Dieses Bundesgesetz wird zurzeit revidiert, ebenso Artikel 119 der Bundesverfassung zum selben Thema. </p><p>Die Initiative schlägt für Artikel 4 neu den folgenden Wortlaut vor:</p><p>Art. 4</p><p>Die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.</p>
- Die Eizellenspende zulassen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es gibt weder einen biologischen noch einen ethischen Grund, zwischen diesen beiden Arten von Keimzellen (Samenzellen und Eizellen) zu unterscheiden. Die Spende von Samenzellen ist erlaubt, also soll auch die Spende von Eizellen erlaubt sein. Mit dieser Lösung soll unfruchtbaren Paaren geholfen werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Gemäss Artikel 4 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998 sind die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft unzulässig. </p><p>Dieses Bundesgesetz wird zurzeit revidiert, ebenso Artikel 119 der Bundesverfassung zum selben Thema. </p><p>Die Initiative schlägt für Artikel 4 neu den folgenden Wortlaut vor:</p><p>Art. 4</p><p>Die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.</p>
- Die Eizellenspende zulassen
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