Für eine demokratische Volkswahl des Bundesrates
- ShortId
-
12.489
- Id
-
20120489
- Updated
-
10.04.2024 11:19
- Language
-
de
- Title
-
Für eine demokratische Volkswahl des Bundesrates
- AdditionalIndexing
-
04;Bundesratswahl;Regierung;Amtsdauer;Region;Volkswahl;Parteienfinanzierung;Regierungspräsident/in;Transparenz;Wahlkampfkosten;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen;Zahl der Regierungsmitglieder
- 1
-
- L05K0801030309, Volkswahl
- L05K0801030201, Bundesratswahl
- L04K08060203, Regierung
- L06K080602030303, Zahl der Regierungsmitglieder
- L06K080701020107, Region
- L04K08050103, Parteienfinanzierung
- L06K080103050202, Wahlkampfkosten
- L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
- L05K1201020203, Transparenz
- L05K0806020304, Regierungspräsident/in
- L06K080701010101, Amtsdauer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz hat eine lange Tradition der direktdemokratischen Rechte. Das Gewicht des Bundesrates hat im Laufe der Zeit jedoch deutlich zugenommen. Es ist heute fragwürdig, warum die Bürgerinnen und Bürger nur indirekt und durch das Parlament mit unterschiedlicher Stimmkraft an der Wahl der Landesregierung teilhaben können. Die Wahl durch das Volk würde die Mitglieder des Bundesrates zu deutlicheren Positionsbezügen in für unser Land wichtigen politischen Fragen zwingen. Die Kompatibilität einer Wahl des Bundesrates durch die Bevölkerung hängt jedoch stark von den Rahmenbedingungen ab. Klare Regelungen zur Offenlegung der Kampagnenfinanzen und eine finanzielle Obergrenze der Budgets zur Wahrung der Chancengleichheit (gerade für kleine Parteien) sind zwingend.</p><p>Darüber hinaus eignet sich eine Revision des Wahlmodus zur Umsetzung längst überfälliger Reformen. Mit der Erweiterung auf neun Bundesräte erhalten die neuen, kleineren Parteien und sprachlichen und regionalen Minderheiten eine bessere Chance auf eine regelmässige Vertretung im Bundesrat. Das zweijährige Präsidium gleicht die erhöhte Zahl der Bundesräte und Bundesrätinnen aus.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 136 </p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Sie können an den Bundesratswahlen, den Nationalratswahlen und den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.</p><p>Art. 149a Finanzierung und Transparenz</p><p>Abs. 1</p><p>Alle Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen, Kandidatinnen und Kandidaten, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstigen Organisationen, die sich an Nationalratswahlen beteiligen, müssen ihre Finanzen und Interessenbindungen offenlegen. </p><p>Abs. 2</p><p>Für Wahlkampagnen zu Nationalratswahlen gilt eine finanzielle Obergrenze. Diese gilt für Parteien und sonstige politische Gruppierungen, Kandidatinnen und Kandidaten, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstige Organisationen, die sich an solchen Wahlen beteiligen. </p><p>Abs. 3</p><p>Das Gesetz regelt die Einzelheiten. </p><p>Art. 168 </p><p>Abs. 1</p><p>Die Bundesversammlung wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes sowie den General.</p><p>...</p><p>Art. 175 Zusammensetzung und Wahl </p><p>Abs. 1</p><p>Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern. </p><p>Abs. 2</p><p>Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Gesamterneuerung des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Nationalrates statt. Bei einer Vakanz findet eine Ersatzwahl statt.</p><p>Abs. 4</p><p>Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Haben nicht genügend Kandidierende im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen.</p><p>Abs. 5</p><p>Dabei dürfen höchstens zwei Bundesratsmitglieder aus derselben Landesregion kommen. Massgebend ist der Wohnort, den das Bundesratsmitglied 180 Tage vor seiner Wahl in einer der sieben Landesregionen der Schweiz hatte.</p><p>Abs. 6</p><p>Artikel 149a gilt für die Wahl des Bundesrates sinngemäss.</p><p>Abs. 7</p><p>Das Gesetz regelt die Einzelheiten.</p><p>Art. 176</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden vom Bundesrat aus dem Kreis seiner Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.</p><p>...</p>
- Für eine demokratische Volkswahl des Bundesrates
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz hat eine lange Tradition der direktdemokratischen Rechte. Das Gewicht des Bundesrates hat im Laufe der Zeit jedoch deutlich zugenommen. Es ist heute fragwürdig, warum die Bürgerinnen und Bürger nur indirekt und durch das Parlament mit unterschiedlicher Stimmkraft an der Wahl der Landesregierung teilhaben können. Die Wahl durch das Volk würde die Mitglieder des Bundesrates zu deutlicheren Positionsbezügen in für unser Land wichtigen politischen Fragen zwingen. Die Kompatibilität einer Wahl des Bundesrates durch die Bevölkerung hängt jedoch stark von den Rahmenbedingungen ab. Klare Regelungen zur Offenlegung der Kampagnenfinanzen und eine finanzielle Obergrenze der Budgets zur Wahrung der Chancengleichheit (gerade für kleine Parteien) sind zwingend.</p><p>Darüber hinaus eignet sich eine Revision des Wahlmodus zur Umsetzung längst überfälliger Reformen. Mit der Erweiterung auf neun Bundesräte erhalten die neuen, kleineren Parteien und sprachlichen und regionalen Minderheiten eine bessere Chance auf eine regelmässige Vertretung im Bundesrat. Das zweijährige Präsidium gleicht die erhöhte Zahl der Bundesräte und Bundesrätinnen aus.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:</p><p>Art. 136 </p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Sie können an den Bundesratswahlen, den Nationalratswahlen und den Abstimmungen des Bundes teilnehmen sowie Volksinitiativen und Referenden in Bundesangelegenheiten ergreifen und unterzeichnen.</p><p>Art. 149a Finanzierung und Transparenz</p><p>Abs. 1</p><p>Alle Parteien und sonstigen politischen Gruppierungen, Kandidatinnen und Kandidaten, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstigen Organisationen, die sich an Nationalratswahlen beteiligen, müssen ihre Finanzen und Interessenbindungen offenlegen. </p><p>Abs. 2</p><p>Für Wahlkampagnen zu Nationalratswahlen gilt eine finanzielle Obergrenze. Diese gilt für Parteien und sonstige politische Gruppierungen, Kandidatinnen und Kandidaten, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstige Organisationen, die sich an solchen Wahlen beteiligen. </p><p>Abs. 3</p><p>Das Gesetz regelt die Einzelheiten. </p><p>Art. 168 </p><p>Abs. 1</p><p>Die Bundesversammlung wählt die Bundeskanzlerin oder den Bundeskanzler, die Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes sowie den General.</p><p>...</p><p>Art. 175 Zusammensetzung und Wahl </p><p>Abs. 1</p><p>Der Bundesrat besteht aus neun Mitgliedern. </p><p>Abs. 2</p><p>Die Mitglieder des Bundesrates werden vom Volk in direkter Wahl nach dem Grundsatz des Majorzes gewählt. Sie werden aus allen Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürgern gewählt, die als Mitglieder des Nationalrates wählbar sind.</p><p>Abs. 3</p><p>Die Gesamterneuerung des Bundesrates findet alle vier Jahre gleichzeitig mit der Wahl des Nationalrates statt. Bei einer Vakanz findet eine Ersatzwahl statt.</p><p>Abs. 4</p><p>Die gesamte Schweiz bildet einen Wahlkreis. Gewählt ist im ersten Wahlgang, wer das absolute Mehr der gültigen Stimmen erreicht. Dieses berechnet sich wie folgt: Die Gesamtzahl der gültigen Kandidatenstimmen wird durch die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bundesrates geteilt und das Ergebnis halbiert; die nächsthöhere ganze Zahl ist das absolute Mehr. Haben nicht genügend Kandidierende im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang entscheidet das einfache Mehr. Bei Stimmengleichheit wird das Los gezogen.</p><p>Abs. 5</p><p>Dabei dürfen höchstens zwei Bundesratsmitglieder aus derselben Landesregion kommen. Massgebend ist der Wohnort, den das Bundesratsmitglied 180 Tage vor seiner Wahl in einer der sieben Landesregionen der Schweiz hatte.</p><p>Abs. 6</p><p>Artikel 149a gilt für die Wahl des Bundesrates sinngemäss.</p><p>Abs. 7</p><p>Das Gesetz regelt die Einzelheiten.</p><p>Art. 176</p><p>...</p><p>Abs. 2</p><p>Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident und die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident des Bundesrates werden vom Bundesrat aus dem Kreis seiner Mitglieder auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.</p><p>...</p>
- Für eine demokratische Volkswahl des Bundesrates
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