Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
- ShortId
-
12.501
- Id
-
20120501
- Updated
-
10.04.2024 17:55
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
- AdditionalIndexing
-
24;Finanzplatz Schweiz;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Wettbewerbsfähigkeit
- 1
-
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L05K1106011201, Finanzplatz Schweiz
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Artikel 5 Finmag legt die Ziele der Finanzmarktaufsicht fest. Damit ist die Stärkung des Finanzplatzes zwar ein wünschbarer Nebeneffekt der gesamten Regulierung, nicht aber eine Aufgabe an und für sich. Der Text sagt nicht, inwiefern die Auswirkungen der Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsunterworfenen berücksichtigt werden müssen. Mit der Änderung des Gesetzes soll die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu einer Hauptaufgabe der Finma gemacht werden.</p><p>Man hat schon mehrfach auf die missverständliche Formulierung von Artikel 5 Finmag hingewiesen (Interpellationen Lüscher 12.3450 und Noser 12.3584). Dennoch ist der Bundesrat der Ansicht, es bestehe kein Handlungsbedarf. In einem Umfeld gesteigerten internationalen Wettbewerbsdrucks muss die Schweiz aber die Instrumente zur Verfügung haben, die sie braucht, um sich weiterhin erfolgreich mit den konkurrierenden Finanzplätzen messen zu können. Dazu braucht sie die gleichen Rahmenbedingungen. Die Behörden, die die Aufsicht über die wichtigsten, mit der Schweiz im Wettbewerb stehenden Finanzplätze (Singapur, Hongkong oder auch Luxemburg) ausüben, haben die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Finanzplatzes auf internationaler Ebene zu einer ihrer Hauptaufgaben und zu einem ihrer wesentlichen Ziele gemacht. Die Schweiz muss darum die Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls zu einer Hauptaufgabe machen. Dank der vorgeschlagenen Gesetzesänderung könnten die Regulierungsgrundsätze der Finma einheitlicher angewendet (Art. 7 Abs. 2) und jegliche negativen Auswirkungen einer Regulierung vermieden werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind wie folgt zu ändern: Der letzte Satz von Artikel 5 Finmag ("Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei") soll aufgehoben werden. Dafür soll es in Artikel 5 einen neuen Absatz 2 folgenden Wortlauts geben: "Die Finma stärkt Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz." Also:</p><p>Art. 5 Ziele der Finanzmarktaufsicht</p><p>Abs. 1</p><p>Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Finma stärkt Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.</p>
- Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Artikel 5 Finmag legt die Ziele der Finanzmarktaufsicht fest. Damit ist die Stärkung des Finanzplatzes zwar ein wünschbarer Nebeneffekt der gesamten Regulierung, nicht aber eine Aufgabe an und für sich. Der Text sagt nicht, inwiefern die Auswirkungen der Regulierung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Rechtsunterworfenen berücksichtigt werden müssen. Mit der Änderung des Gesetzes soll die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zu einer Hauptaufgabe der Finma gemacht werden.</p><p>Man hat schon mehrfach auf die missverständliche Formulierung von Artikel 5 Finmag hingewiesen (Interpellationen Lüscher 12.3450 und Noser 12.3584). Dennoch ist der Bundesrat der Ansicht, es bestehe kein Handlungsbedarf. In einem Umfeld gesteigerten internationalen Wettbewerbsdrucks muss die Schweiz aber die Instrumente zur Verfügung haben, die sie braucht, um sich weiterhin erfolgreich mit den konkurrierenden Finanzplätzen messen zu können. Dazu braucht sie die gleichen Rahmenbedingungen. Die Behörden, die die Aufsicht über die wichtigsten, mit der Schweiz im Wettbewerb stehenden Finanzplätze (Singapur, Hongkong oder auch Luxemburg) ausüben, haben die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ihres Finanzplatzes auf internationaler Ebene zu einer ihrer Hauptaufgaben und zu einem ihrer wesentlichen Ziele gemacht. Die Schweiz muss darum die Stärkung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit ebenfalls zu einer Hauptaufgabe machen. Dank der vorgeschlagenen Gesetzesänderung könnten die Regulierungsgrundsätze der Finma einheitlicher angewendet (Art. 7 Abs. 2) und jegliche negativen Auswirkungen einer Regulierung vermieden werden.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen sind wie folgt zu ändern: Der letzte Satz von Artikel 5 Finmag ("Sie trägt damit zur Stärkung des Ansehens und der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei") soll aufgehoben werden. Dafür soll es in Artikel 5 einen neuen Absatz 2 folgenden Wortlauts geben: "Die Finma stärkt Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz." Also:</p><p>Art. 5 Ziele der Finanzmarktaufsicht</p><p>Abs. 1</p><p>Die Finanzmarktaufsicht bezweckt nach Massgabe der Finanzmarktgesetze den Schutz der Gläubigerinnen und Gläubiger, der Anlegerinnen und Anleger, der Versicherten sowie den Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte.</p><p>Abs. 2</p><p>Die Finma stärkt Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz.</p>
- Anpassung des Finmag zur Stärkung von Ansehen und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
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