Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm für "Tram Region Bern"
- ShortId
-
12.1000
- Id
-
20121000
- Updated
-
24.06.2025 22:29
- Language
-
de
- Title
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Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm für "Tram Region Bern"
- AdditionalIndexing
-
48;Verkehrsinfrastruktur;Subvention;Ortsverkehr;regionaler Verkehr;Fonds;Bern (Kanton)
- 1
-
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L05K1801010701, Ortsverkehr
- L05K1102030202, Subvention
- L04K11090203, Fonds
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Für den Infrastrukturfonds hat das Parlament einen Gesamtkredit von 20,8 Milliarden Franken bewilligt. Der Kredit wird wie folgt aufgeteilt: Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (8,5 Milliarden Franken), Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (5,5 Milliarden Franken), Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen (6 Milliarden Franken) sowie Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Milliarden Franken). Von dem für den Agglomerationsverkehr vorgesehenen Teil des Gesamtkredites sind nach Verabschiedung der Programmbotschaft Agglomerationsverkehr vom 21. September 2010 bereits zwei Drittel einzelnen Projekten und Vorhaben zugewiesen.</p><p>Gemäss Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 sind von den für die Agglomeration Bern vorgesehenen 148,93 Millionen Franken (Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer) deren 31,27 Millionen Franken für die Massnahme "Umstellung auf Tram der Buslinie 10 nach Köniz/Schliern" sowie deren 43,13 Millionen Franken für die Massnahme "Tram Ostermundigen/Rüti" vorgesehen (Anhang 3 der Botschaft). Dies entspricht einem Bundesbeitrag von insgesamt 74,40 Millionen Franken, was einem Bundesbeitrag von 35 Prozent am Gesamtinvestitionsvolumen von 212,55 Millionen Franken entspricht.</p><p>Die drei konkret gestellten Fragen sind wie folgt zu beantworten:</p><p>1. Es trifft nicht zu, dass der Kanton Bern Bundesbeiträge verlieren würde, wenn die Realisierungsarbeiten zu den genannten Massnahmen erst nach dem Jahre 2014 starteten. Das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) vom 6. Oktober 2006 enthält zwar eine Regelung, wonach der Anspruch auf die Mittel erlischt, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht bis Ende 2008 begonnen wird (Art. 7 Abs. 1 IFG). Diese Regelung ist aber explizit nur auf die sogenannten dringlichen Projekte des Agglomerationsverkehrs anwendbar. In der Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 wird dazu Folgendes festgehalten: "Mit dem Bundesbeschluss wird der Beitragssatz des Bundes pro Agglomeration für die erste Etappe festgelegt (Massnahmen der A-Liste). Der Beitragssatz des Bundes ist damit für die Massnahmen der ersten Etappe fixiert. Dies auch wenn allenfalls erst nach 2015 oder später mit dem Bau begonnen werden sollte." (Ziff. 1.2.7.1) Und: "Die Mittel für die Massnahmen der A-Liste sind damit definitiv freigegeben. Diese Massnahmen der A-Liste werden später nicht noch einmal auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dies auch wenn allenfalls erst nach 2015 oder später mit dem Bau begonnen werden sollte." (Ziff. 1.2.7.2) Die Botschaft weist auch unter Ziffer 3.2 explizit darauf hin, dass auch aus Gründen der knappen Fondsliquidität für die vorliegende Etappe auf einen fixen Termin für den Baubeginn verzichtet wird. Die Agglomerationen müssen unter Umständen damit rechnen, allfällige Vorfinanzierungen übernehmen zu müssen.</p><p>2. Für die Umsetzung der Massnahmen sind die Agglomerationen verantwortlich, der Bund leistet lediglich eine Mitfinanzierung. Gemäss aktuellem Planungsstand von "Tram Region Bern" ist der Projektablauf so ausgelegt, dass ein Baubeginn 2014 möglich ist. Es obliegt jedoch der Agglomeration Bern, die erforderlichen Verfahrensschritte (Infrastrukturkonzessionsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, allfällige Volksabstimmungen, Submissionsarbeiten usw.) rechtzeitig einzuleiten.</p><p>3. Projektänderungen sind zulässig, solange sich die Wirksamkeit der Massnahme nicht verschlechtert. Es ist aber ausgeschlossen, dass der Bund seinen Beitrag erhöht, falls die Änderungen zusätzliche Kosten mit sich bringen. In der Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 wird dazu unter Ziffer 2 in den Erläuterungen zu Artikel 2 des Bundesbeschlusses Folgendes festgehalten: "Diese Bestimmung legt für jedes Agglomerationsprogramm den Beitragssatz des Bundes sowie die Höchstbeiträge pro Agglomeration für die Massnahmen der A-Liste fest. Im Entwurf des Bundesbeschlusses wird somit pro Agglomeration der Höchstbeitrag des Bundes definiert. Dieser Höchstbeitrag setzt sich zusammen aus den Höchstbeiträgen der einzelnen gemäss der A-Liste vom Bund zur Unterstützung vorgesehenen Massnahmen. Die Beiträge sind Höchstbeiträge und können jeweils nur für die bezeichneten Projekte verwendet werden. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Agglomerationen beziehungsweise deren Trägerschaften."</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Kanton Bern steht mitten in der Planung der Tramverbindung zwischen den Gemeinden Ostermundigen und Köniz. Diese Verbindung "Tram Region Bern" soll die bisherige Busverbindung ersetzen.</p><p>Das Infrastrukturkonzessionsgesuch ist beim Bundesamt für Verkehr eingereicht. Am 31. Januar wurde eine Anhörung abgeschlossen, und das Gesuch ist zurzeit vom 30. Januar bis zum 29. Februar 2012 öffentlich aufgelegt.</p><p>Die Planungen stehen unter hohem Zeitdruck, insbesondere weil die planende Direktion BVE des Kantons Bern mehrmals unterstrich, dass der Spatenstich zum Projekt im Jahre 2014 geschehen müsse, sonst riskiere man den Verlust der Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm.</p><p>So ist es wohl auch zu erklären, dass in der Botschaft 09.083, Anhang 3, "Liste der Massnahmen", Seite 8361, die Trassen nach Köniz und Ostermundigen mit 212,55 Millionen Franken eingegeben sind. Die aktuellen Kostenbudgets betragen nun aber rund 550 Millionen Franken.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Kanton Bern Bundesbeiträge verlieren würde, wenn die Realisierungsarbeiten am Projekt erst nach dem Jahre 2014 starteten?</p><p>2. Sichert der jetzige Terminverlauf mit den Projektschritten Infrastrukturkonzessionsgesuch/Plangenehmigungsgesuch/Submission den Baubeginn 2014?</p><p>3. Wie kann die bisherige Beitragseingabe von 212,55 Millionen Franken auf die aktuellen 550 Millionen Franken nachgebessert werden?</p>
- Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm für "Tram Region Bern"
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Für den Infrastrukturfonds hat das Parlament einen Gesamtkredit von 20,8 Milliarden Franken bewilligt. Der Kredit wird wie folgt aufgeteilt: Fertigstellung des Nationalstrassennetzes (8,5 Milliarden Franken), Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz (5,5 Milliarden Franken), Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen (6 Milliarden Franken) sowie Beiträge an Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen (0,8 Milliarden Franken). Von dem für den Agglomerationsverkehr vorgesehenen Teil des Gesamtkredites sind nach Verabschiedung der Programmbotschaft Agglomerationsverkehr vom 21. September 2010 bereits zwei Drittel einzelnen Projekten und Vorhaben zugewiesen.</p><p>Gemäss Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 sind von den für die Agglomeration Bern vorgesehenen 148,93 Millionen Franken (Preisstand Oktober 2005, exklusive Teuerung und Mehrwertsteuer) deren 31,27 Millionen Franken für die Massnahme "Umstellung auf Tram der Buslinie 10 nach Köniz/Schliern" sowie deren 43,13 Millionen Franken für die Massnahme "Tram Ostermundigen/Rüti" vorgesehen (Anhang 3 der Botschaft). Dies entspricht einem Bundesbeitrag von insgesamt 74,40 Millionen Franken, was einem Bundesbeitrag von 35 Prozent am Gesamtinvestitionsvolumen von 212,55 Millionen Franken entspricht.</p><p>Die drei konkret gestellten Fragen sind wie folgt zu beantworten:</p><p>1. Es trifft nicht zu, dass der Kanton Bern Bundesbeiträge verlieren würde, wenn die Realisierungsarbeiten zu den genannten Massnahmen erst nach dem Jahre 2014 starteten. Das Infrastrukturfondsgesetz (IFG) vom 6. Oktober 2006 enthält zwar eine Regelung, wonach der Anspruch auf die Mittel erlischt, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht bis Ende 2008 begonnen wird (Art. 7 Abs. 1 IFG). Diese Regelung ist aber explizit nur auf die sogenannten dringlichen Projekte des Agglomerationsverkehrs anwendbar. In der Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 wird dazu Folgendes festgehalten: "Mit dem Bundesbeschluss wird der Beitragssatz des Bundes pro Agglomeration für die erste Etappe festgelegt (Massnahmen der A-Liste). Der Beitragssatz des Bundes ist damit für die Massnahmen der ersten Etappe fixiert. Dies auch wenn allenfalls erst nach 2015 oder später mit dem Bau begonnen werden sollte." (Ziff. 1.2.7.1) Und: "Die Mittel für die Massnahmen der A-Liste sind damit definitiv freigegeben. Diese Massnahmen der A-Liste werden später nicht noch einmal auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dies auch wenn allenfalls erst nach 2015 oder später mit dem Bau begonnen werden sollte." (Ziff. 1.2.7.2) Die Botschaft weist auch unter Ziffer 3.2 explizit darauf hin, dass auch aus Gründen der knappen Fondsliquidität für die vorliegende Etappe auf einen fixen Termin für den Baubeginn verzichtet wird. Die Agglomerationen müssen unter Umständen damit rechnen, allfällige Vorfinanzierungen übernehmen zu müssen.</p><p>2. Für die Umsetzung der Massnahmen sind die Agglomerationen verantwortlich, der Bund leistet lediglich eine Mitfinanzierung. Gemäss aktuellem Planungsstand von "Tram Region Bern" ist der Projektablauf so ausgelegt, dass ein Baubeginn 2014 möglich ist. Es obliegt jedoch der Agglomeration Bern, die erforderlichen Verfahrensschritte (Infrastrukturkonzessionsverfahren, Plangenehmigungsverfahren, allfällige Volksabstimmungen, Submissionsarbeiten usw.) rechtzeitig einzuleiten.</p><p>3. Projektänderungen sind zulässig, solange sich die Wirksamkeit der Massnahme nicht verschlechtert. Es ist aber ausgeschlossen, dass der Bund seinen Beitrag erhöht, falls die Änderungen zusätzliche Kosten mit sich bringen. In der Botschaft zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr vom 11. November 2009 wird dazu unter Ziffer 2 in den Erläuterungen zu Artikel 2 des Bundesbeschlusses Folgendes festgehalten: "Diese Bestimmung legt für jedes Agglomerationsprogramm den Beitragssatz des Bundes sowie die Höchstbeiträge pro Agglomeration für die Massnahmen der A-Liste fest. Im Entwurf des Bundesbeschlusses wird somit pro Agglomeration der Höchstbeitrag des Bundes definiert. Dieser Höchstbeitrag setzt sich zusammen aus den Höchstbeiträgen der einzelnen gemäss der A-Liste vom Bund zur Unterstützung vorgesehenen Massnahmen. Die Beiträge sind Höchstbeiträge und können jeweils nur für die bezeichneten Projekte verwendet werden. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten der Agglomerationen beziehungsweise deren Trägerschaften."</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Kanton Bern steht mitten in der Planung der Tramverbindung zwischen den Gemeinden Ostermundigen und Köniz. Diese Verbindung "Tram Region Bern" soll die bisherige Busverbindung ersetzen.</p><p>Das Infrastrukturkonzessionsgesuch ist beim Bundesamt für Verkehr eingereicht. Am 31. Januar wurde eine Anhörung abgeschlossen, und das Gesuch ist zurzeit vom 30. Januar bis zum 29. Februar 2012 öffentlich aufgelegt.</p><p>Die Planungen stehen unter hohem Zeitdruck, insbesondere weil die planende Direktion BVE des Kantons Bern mehrmals unterstrich, dass der Spatenstich zum Projekt im Jahre 2014 geschehen müsse, sonst riskiere man den Verlust der Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm.</p><p>So ist es wohl auch zu erklären, dass in der Botschaft 09.083, Anhang 3, "Liste der Massnahmen", Seite 8361, die Trassen nach Köniz und Ostermundigen mit 212,55 Millionen Franken eingegeben sind. Die aktuellen Kostenbudgets betragen nun aber rund 550 Millionen Franken.</p><p>Ich ersuche daher den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass der Kanton Bern Bundesbeiträge verlieren würde, wenn die Realisierungsarbeiten am Projekt erst nach dem Jahre 2014 starteten?</p><p>2. Sichert der jetzige Terminverlauf mit den Projektschritten Infrastrukturkonzessionsgesuch/Plangenehmigungsgesuch/Submission den Baubeginn 2014?</p><p>3. Wie kann die bisherige Beitragseingabe von 212,55 Millionen Franken auf die aktuellen 550 Millionen Franken nachgebessert werden?</p>
- Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm für "Tram Region Bern"
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